Rammstein in Stuttgart – eine Nachlese

von Oleksander Petrov

Rammstein in Stuttgart – eine Nachlese

Zunächst: Das war ein gigantisches Konzert im wahrsten Sinne des Wortes. Die Cannstatter Wasen ist eine enorme Fläche, 50.000 Menschen waren dort zugange, auf Tribünen und im großen Gedränge unten, eine riesige Menschenmasse. Das Äquivalent eines Siebtels meiner Heimatstadt Mannheim oder viermal so viele Menschen auf einmal wie es Einwohner in meinem Stadtteil gibt. Für mich als tendenziellen Misanthropen und naserümpfenden Meider der Massen eigentlich zum Verdruss, der nie einem Stadionkonzert beigewohnt hat und für den schon die 14.500 Metallica-Fans in der vergleichsweise winzigen SAP-Arena zu viel waren.

Rammstein-Konzert in Stuttgart: dem Turm Saurons ähnelnd
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Merkels Intervention verfassungswidrig: Gefahr für die Demokratie

von Klaus Kunze

Merkels Intervention verfassungswidrig: Gefahr für die Demokratie

Das BVerfG hat durchgegriffen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 15. Juni 2022 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 – entschieden, daß Merkels dreiste Intervention gegen die Wahl des FDP-Abgeordneten Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten verfassungswidrig war:

„Meine Damen und Herren, ich hatte dem Präsidenten schon gesagt, dass ich aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen möchte, und zwar bezogen auf den gestrigen Tag, an dem ein Ministerpräsident in Thüringen gewählt wurde. Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

Angela Merkel

Maßgeblich der Freiburger Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat seit Jahrzehnten eine Rechtsfortbildung befördert: Der Staat darf sich nicht mit behördlicher Autorität einmischen, wo er rechtlich nichts zu suchen hat. Dabei ging es ursprünglich um Staatshaftung, wenn Behörden öffentlich vor Produkten warnten, die sich im nachhinein als harmlos herausstellten und um ähnliche Fragen. Seitdem haben immer häufiger Gerichte einem übergriffigen Staat auf die Finger geklopft, wenn er seine Autorität in Anspruch nahm und sich dreist einmischte, wo es ihm nicht erlaubt war. Im politischen Raum neigt er dazu besonders.

Doch ist es tatsächlich der Staat, wenn ein Minister öffentlich über eine Konkurrenzpartei lästert? Was ist dem Staatshandeln zuzurechnen, wenn seine Vertreter alles in einer Person sind: Regierungsmitglied, Parteimitglied und Privatperson? Hatte sich da die Privatfrau Angela Merkel angemaßt, die Wahl zum Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig zu machen, war es vielleicht die CDU-Vertreterin, oder war es die Bundeskanzlerin als Staatsorgan? Das BVerfG hat diesen Fall richtig entschieden, weil die verfassungswidrige Intervention auch auf den Webseiten der Bundesregierung zu lesen war. Das BVerfG entschied korrekt:

Die streitgegenständliche Äußerung wurde in amtlicher Funktion getätigt. Sie fiel im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen einer Regierungspressekonferenz, deren Anlaß sowie vorgesehener Gegenstand Gespräche waren, welche die Antragsgegnerin zu I. in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin im Rahmen eines Staatsbesuchs in Südafrika geführt hatte.

BVerfG Pressemitteilung Nr. 53/2022 vom 15. Juni 2022

Strukturproblem unserer Verfassung

Der Streitfall verdeutlicht ein bekanntes Strukturproblem unserer Verfassung: Die politischen Parteien erwachsen aus dem Boden der Gesellschaft und sind Vereine. Sie verstehen sich als parteiisch, das ist ihnen in die Wiege gelegt. Darum heißen sie schließlich Partei. Sie sind alles andere als gesellschaftlich neutral.

Staatsorgane sind aber dazu verpflichtet, gegenüber allen gesellschaftlichen Kräften Neutralität zu wahren.

Um die verfassungsrechtlich gebotene Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass die Parteien, soweit irgend möglich, gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilnehmen. Dies macht es erforderlich, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren. Das Recht, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung teilzunehmen, wird regelmäßig verletzt, wenn Staatsorgane als solche zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf den Wahlkampf einwirken.

BVerfG Pressemitteilung Nr. 53/2022 vom 15. Juni 2022

Wo aber Staat und Gesellschaft unauflöslich ineinander verwoben sind, ist staatliche Neutralität unmöglich. Wer als Bürger einer bei der Wahl unterlegenen Partei anhängt, blickt auf eine Regierung und sieht da genau die Nasen, die er von den Wahlplakaten seiner Parteienkonkurrenz satt hat. Die jeweils siegenden Parteien fläzen sich dann auf Regierungssesseln herum und erzählen ihren unterlegenen Konkurrenten, warum diese über Nacht Staatsfeinde geworden seien: “Der Staat sind wir! Wer uns kritisiert, ist ein Feind von Staat und Verfassung!”

Wer unterscheidet noch Staat und Gesellschaft?

Die Staatsorgane und Behörden mutieren dann zu Agenturen der Parteien, die sie sich zur Beute gemacht haben. Anschaulich wird das an der Person des derzeitigen Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang. Für ihn ist es verfassungsfeindlich etwa, die Corona-Maßnahmen der Regierung und ihrer weisungsgebundenen Behörden zu kritisieren. Im neuen Verfassungsschutzbericht für 2021 heißt es:

Das BfV hat daher im April 2021 den neuen Phänomen­bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet. Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, we­sentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen er­heblich zu beeinträchtigen. Sie machen demokratische Entschei­dungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich, sprechen ihnen öffentlich die Legitimität ab und rufen zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher An­ordnungen und Entscheidungen auf. Diese Form der Delegitimie­rung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funkti­onsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.

VS-Bericht 2021, S.112.

Er sieht großzügig darüber hinweg, daß man fragwürdige Parteivertreter wie Herrn Lauterbach und ihre Einfälle nicht von ihrem amtlichen Walten trennen kann. Wer ihn für unfähig und seine Maßnahmen für falsch hält, kann sie gar nicht kritisieren, ohne zugleich einen Repräsentanten des Staates anzugreifen. Es ist das gute verfassungsmäßige Recht jedes Bürger, seine Regierung zu kritisieren. Darum heißt die ganze Veranstaltung ja auch Demokratie.

Die Möglichkeit zur Kritik, bestehe sie selbst in einem Verächtlichmachen eines Ministers, ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern eine Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Sie als amtlich als verfassungsfeindlich zu brandmarken, ist wiederum ein verfassungswidriger Angriff auf ein Wesensmerkmal der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: der freien Willenbildung vom Volk hin zu den Staatsorganen. In autoritären Staaten wie Weißrußland hingegen bilden Machthaber den Willen des Volkes von oben herab durch Staatsmedien und Staatsschutz.

Daß sich das deutsche Wahlvolk so etwas gefallen läßt, ist erstaunlich. Es deutet darauf hin, nicht nur in Weißrußland könnte das Volk mittlerweile mehrheitlich denken, was die hohe Behörde ihm zu denken erlaubt und durch ihre Staatsmedien Tag für Tag einbleut.

Machtergreifung einer gesellschaftlichen Kraft über den Staat (Hamburger Senat 23.7.2021, offizielle Webseite)

Die totale Machtergreifung der Gesellschaft über den Staat wird überall dort augenfällig, wo Parteivertreter die Macht ergreifen und sich mit dem Staat identifizieren. Jeden Angriff auf sich nennen sie dann staats- oder verfassungsfeindlich. Im 20. Jahrhundert sahen wir mehrfach die totale Machtergreifung eines gesellschaftlichen Partei über den Staat. Sie wird erkennbar daran, daß ihre Parteifahnen oder die Fahnen ihrer Bewegung anstelle der Staatsfahnen treten.

So wurde die russische Fahne nach der Oktoberrevolution ersetzt durch die rote Fahne der kommunistischen Partei und die schwarz-rot-goldene Reichsfahne 1933 ersetzt durch die Hakenkreuzfahne. Wir sollten dem Aufziehen neuer, bunter Fahnen an öffentlichen Gebäuden mit demokratischer Wachsamkeit gegenüberstehen.

Titelbild von Gerd Altmann auf Pixabay

Dieser Artikel von Klaus Kunze erschien auch auf seinem stets lesenswerten Blog: http://klauskunze.com/blog/2022/06/15/merkels-intervention-verfassungswidrig/

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Klaus Kunze

Klaus Kunze, seit 1984 selbständiger Rechtsanwalt in Uslar, von 1970-71 Herausgeber eines Science-Fiction-Fanmagazins, von 1977 bis 1979 Korrespondent der Zeitung student in Köln, seit 1978 diverse Beiträge in genealogischen und heimatkundlichen Fachzeitschriften, seit 1989 Beiträge für politische Zeitschriften wie u. a. die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT

Autor der Bücher:

Klaus Kunze: Die solidarische Nation. Wie Soziales und Nationales ineinandergreifen. Gebundene Ausgabe, 206 Seiten, Preis: 19,80 Euro ist hier erhältlich: https://lindenbaum-verlag.de/produkt/die-solidarische-nation/

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Klaus Kunze: Identität oder Egalität. Vom Menschenrecht auf Ungleichheit. Hier erhältlich!

Klaus Kunze: Das ewig Weibliche im Wandel der Epochen. Von der Vormundschaft zum Genderismus. Hier erhältlich!

Der Volksbegriff im Wandel der abendländischen Tradition

von Prof. Dr. Felix Dirsch

Der Volksbegriff im Wandel der abendländischen Tradition

I. Der Umbruch des Volksbegriffes in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts

Wenn man die Entitäten Volk und Konservatismus in Zusammenhang bringt, so muss man sich darüber klar sein, dass beide Begriffe sehr unterschiedlich verwendet werden. Bleiben wir vorerst bei dem, was man mit Volk umschreibt: Noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts überwiegt die ältere Vorstellung, nach der man unter Volk „gemeiniglich […] Pöbel und Canaille“ („arme liute“) verstehen kann, als primäre Unterschichten. Aus früheren Jahrhunderten ist aber gleichfalls ein anderer Begriff überliefert: derjenige, der auf ethnische, kulturelle und politische Gemeinschaft abzielt. Der Gebrauch dieser Begriffe ist selbstredend lange Zeit verschieden. Man durfte annehmen, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hatte.

Der „Pöbel“ ist auch ein nicht unwichtiges Thema in Hegels „Rechtsphilosophie“. Bereits Kant hatte schon gesprochen von „der wilden Menge eines Volkes, die sich von Gesetzen ausnimmt“. Hegel umschreibt jene Schicht, für die die „niedrigste Weise der Subsistenz“ charakteristisch ist. Gleichzeitig ist für Hegel aber schon evident, dass „Armuth an sich Keinen zum Pöbel“ macht. Im Begriff schwingt eine politische Wertung mit. Es sei vielmehr eine „mit der Armuth sich verknüpfende Gesinnung, […] die innere Empörung gegen die Reichen, gegen die Gesellschaft, die Regierung usw.“ Hegel sieht hier ein wichtiges Problem moderner Staatlichkeit. Wie kann Subversion verhindert werden? Wenn sich Armut im Pöbel mit revolutionärer Gesinnung verbindet, ist die Frage, wie hier vorzugehen ist.

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Volkliche Musik dieser Welt

von Gerald Haertel

Volkliche Musik dieser Welt

Afrobeat

Leider versterben immer wieder großartige Musiker, die jeweils zu den Pionieren ihres Genres gezählt wurden. Vor gut zwei Jahren traf es den Schlagzeuger Tony Allen, der neben dem legendären Gene Krupa wohl zu den besten seines Faches gehörte. Der 1940 in Lagos geborene Nigerianer spielte 30 Jahre in der Band von Fela Kuti und entwickelte in dieser Zeit maßgeblich das, was wir heute „Afrobeat“ nennen, die Verschmelzung aus Jazz, westafrikanischen Rhythmen und Funk. Selbst ein Soundcheck klang bei Tony Allen wie Musik, die Basstrommel war so warm und weich, als spiele jemand Kontrabass. Besonders seine Fähigkeit, verschiedene Rhythmen über- und gegeneinander zu spielen, faszinierte mich immer wieder.

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Freilich: Magazin für Selbstdenker – Zeitschriftenkritik

von Werner Olles

„Freilich“, das zweimonatlich erscheinende „Magazin für Selbstdenker“ befaßt sich in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 16, April 2022) mit dem Ukraine-Rußland-Konflikt als Schwerpunkt. In diesem Zusammenhang zitiert Chefredakteur Ulrich Novak in seinem Vorwort in Bezug auf unsere „classe politique“ den italienischen Wirtschaftshistoriker Carlo Cipella über die Gesetze der menschlichen Dummheit. Dieser unterscheidet zwischen hilflosen, dummen, intelligenten Menschen und den „Banditen“. Letztere seien gesellschaftlich besonders relevant, weil sie egoistisch handelten und dabei die negativen Nettofolgen für eine Gesellschaft, mit der sie sich nicht ehrlich identifizierten, in Kauf nehmen würden. Dumme Menschen hält er dagegen für gefährlich, weil sie freiwillig und wissentlich Entscheidungen zum Nachteil aller fällten. Novak findet, daß diese Klassifizierung nicht nur die personelle Besetzung der regierenden Gesinnungsethiker im deutschsprachigen Raum abbilde, sondern auch das Wahlverhalten eines Großteils der Deutschen und Österreicher.

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Der letzte Puritaner von George Santayana (1935) – große Weltliteratur, die vergessen scheint

von Peter Backfisch

Der letzte Puritaner von George Santayana (1935) – große Weltliteratur, die vergessen scheint

Bei all dem Schrott an Literatur, den man im herrschenden Mainstream nach 1945 und in verstärkter Form nach 1990 angeboten bekommen hat und täglich bekommt, habe ich entschieden, mich primär mit Literatur zu beschäftigen, deren Entstehung vor diesen zeitlichen Kulturbrüchen liegt. Dabei bin ich auf grandiose Fundstücke gestoßen.

Das wohl beeindruckendste Stück dabei war der Roman „Der vergessene Puritaner“ von George Santayana. Er gehört zu den fünf besten Romanen, die ich jemals gelesen habe. In meiner 60jährigen Lesezeit werden das wohl 1.000 Romane gewesen sein.

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Ethnopluralismus – eine antikoloniale Begriffsgeschichte: Völker, hört die Signale …

von Henning Eichberg

Ethnopluralismus – eine antikoloniale Begriffsgeschichte: Völker, hört die Signale …

Um 1970 nahm die soziale Unruhe in verschiedenenTeilen der Welt die Gestalt ethnisch-nationaler Konflikte und Abkoppelungsversuche an. Solidaritatsbewegungen entstanden in den Metropolen und prägten die neue linke Bewegung. Aufmerksamkeit richtete sich auf so unterschiedliche Sezessionsbewegungen wie Black Power in den USA, Biafra in Nigeria, Flamen in Belgien, Bretonen in Frankreich, Basken in Spanien, Waliser und Schotten, die irischen Republikaner im britischen Ulster/Nordirland, Palästinenser, Kroaten, Ukrainer, Kurden, Eriträer und American Indian Movement. Es entstanden Solidaritatskomitees, die Informationen über die spezifischen Situationen verbreiteten, und im Anschluss daran breiter angelegte Menschenrechtsbewegungen wie die „Gesellschaft für bedrohte Volker“. Die meisten dieser Solidaritätsbewegungen hatten ein überwiegend linkes Profil und bewegten sich im Bereich des neuen Antikolonialismus. Einige Sezessionsbewegungen – Black Panthers und American Indian Movement, die irischen Republikaner (IRA) und die baskische ETA – bildeten Netzwerke mit der Linken anderer Länder. Nur einzelne Themen – wie Kroatien und Ukraine – waren eher rechts besetzt. In dieser Situation tauchte der Begriff des Ethnopluralismus auf. In der wörtlichen Bedeutung „Völker-Vielfalt“ drückte er einen übergeordneten Zusammenhang zwischen allen diesen Phänomenen von Identitätssuche, Selbstbestimmung und Abkoppelung aus – eine neue Vielfalt und ihre gesellschaftliche Herausforderung. Sein politischer Inhalt war die Anerkennung der „Anderen“, wer immer die Anderen auch sein mögen.

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Der Ukraine-Krieg des Finanzimperialismus gegen die alte Landmacht

von Klaus Kunze

Der Ukraine-Krieg des Finanzimperialismus gegen die alte Landmacht

Die Kriege der Angelsachsen sind Handelskriege. Sie wollen keine fernen Länder und Territorien erobern und besetzen, annektieren oder sich einverleiben. Nur die Bodenschätze und Kapitalerträge sollen aus allen Himmelsrichtungen in ihre Kassen fließen, dann ist alles gut.

Rußland führt unter Putin dagegen einen klassischen territorialen Eroberungskrieg. Putin ist Imperialist alter Schule. Er scheut kein Verbrechen und geht notfalls über Leichen. Die USA hingegen haben ein Finanzimperium aufgebaut, das sie zu globaler Größe führen wollen, zur One World. Ihrer One World. Darum ist für sie evident, daß der Krieg gegen Rußland ihre Sache ist.

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Globalismus gegen Partikularismus – ein Konflikt bis hin zum Dritten Weltkrieg?

von Dr. Jens Woitas

Globalismus gegen Partikularismus – ein Konflikt bis hin zum Dritten Weltkrieg?

Das unerträgliche menschliche Leid und die Zerstörungen in der Ukraine machen es schwer, überhaupt noch über die Vorgeschichte des russisch-ukrainischen Krieges nachzudenken. Dennoch ist eine solche Perspektive notwendig, weil sich hier noch am ehesten Ansätze für eine friedliche Lösung jenseits der gefährlichen (und leider beidseitigen) Phantasien eines vollständigen Sieges erkennen lassen. In diesem Essay soll eine Frage diskutiert werden, die bislang nur selten gestellt worden ist, aber bei näherer Betrachtung als höchst interessant erscheint. Warum konnte eigentlich nach dem Umbruch von 1989/90 und dem damit verbundenen Ende des Kalten Krieges ein neuer Ost-West-Konflikt entstehen, der sich in unseren Tagen als eine noch schwerere Bedrohung des Friedens in Europa erweist als der alte?

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wir selbst – Zeitschrift für nationale Identität als Druckausgabe

wir selbst – Zeitschrift für nationale Identität als Druckausgabe

In unserer aktuellen „wir selbst“-Ausgabe (erscheint am 15. Mai 2022) haben wir nun erstmals seit 20 Jahren wieder in einer Druckausgabe (Format: DIN A4, 146 Seiten, Preis: 15,00 Euro + Versandkosten) den Versuch unternommen, einige grundsätzliche Fragen, die sich angesichts der aktuellen Lage in Deutschland und im Osten Europas mit Nachdruck stellen, sachlich und von kompetenten Autoren zu untersuchen. Ob wir wirklich vor einer „Zeitenwende“ stehen, die einige Auguren des polit-medialen Herrschaftskomplexes zu erkennen glauben, ist noch längst nicht sicher. Zu prägend war in den zurückliegenden Jahrzehnten die Verleugnung nationaler Interessen in der etablierten Politik, zu stark die Hypermoralisierung in allen Gesellschaftsbereichen, zu gering die Beachtung der solidarisierenden und stabilisierenden Wirkung von nationalen Identitäten in ganz Europa. Diesen Fragen wollen wir in Zukunft unsere besondere Aufmerksamkeit schenken. Unsere Leser können uns dabei unterstützen: durch den Kauf von Einzelheften, Abonnements, durch inhaltliche Beiträge, eigene Werbemaßnahmen… Wir sind für jede Hilfe dankbar!

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