von Dr. Jens Woitas
Wie souverän ist die Bundesrepublik?
Die Fragestellung, mit der ich diesen Artikel überschreibe, hat etwas Anrüchiges, weil sie Assoziationen an sogenannte „Reichsbürger“ wecken kann. Diese gelten spätestens seit der medienwirksamen Razzia des 7. Dezember 2022 gegen einen geplanten Putsch Heinrichs XIII. Prinz Reuß als hochgefährliche Staatsfeinde und besitzen meiner Erfahrung nach auch unter politisch rechts Gesinnten nur ein sehr niedriges Ansehen. Um hier von vornherein eine Grenze zu ziehen, stelle ich diesem Artikel voran, dass ich an folgenden historischen Tatsachen nicht zweifle: Am 23. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland als Staat (und nicht etwa als Wirtschaftsunternehmen) gegründet. Sie trat die Rechtsnachfolge des 1945 untergegangenen Deutschen Reiches an, allerdings ohne sich selbst als „Reich“ zu verstehen. Mit den Pariser Verträgen vom 5. Mai 1955 gestanden die westlichen Siegermächte USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich der Bundesrepublik die Selbstbestimmung über ihre inneren Angelegenheiten zu. Die Frage nach dem endgültigen Status Gesamtdeutschlands blieb dabei offen und wurde erst 1990 unter Einbeziehung der Sowjetunion im sogenannten „Zwei-plus-Vier-Abkommen“ entschieden. Deutschland erlangte seine Einheit und vollständige staatliche Souveränität innerhalb von innen und außen unbestrittener Grenzen. Nach allgemeiner Auffassung wurde damit ein endgültiger völkerrechtlicher Schlussstrich unter den Zweiten Weltkrieg gesetzt.
Mit den letzten Punkten beginnen aber – vor allem wegen einiger politischer Entwicklungen der letzten Zeit – Zweifel , die meiner Meinung nach eine ernsthafte Erörterung der Frage nach dem wirklichen Ausmaß bundesdeutscher Souveränität rechtfertigen.
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