Der leidvolle Schicksalsweg der Deutschen in Rußland

von Dr. Christian Böttger

Der leidvolle Schicksalsweg der Deutschen in Rußland

In den Jahren seit der Wende in Osteuropa erlebte die Rückwanderung von Hunderttausenden Aussiedlern deutscher Herkunft aus den Staaten der GUS oder anderen Staaten Osteuropas einen mächtigen Auftrieb. Allein aus der ehemaligen Sowjetunion kamen in der Zeit zwischen 1990 und 2000 annähernd 2 Millionen Spätaussiedler nach Deutschland. Rechtsgrundlage für die Rückführung dieser Menschen deutscher Abkunft bildete der Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Menschen deutscher „Volkszugehörigkeit“ ebenfalls die Möglichkeit einräumt, deutsche Staatsbürger zu werden. Das Grundgesetz der BRD kennt also durchaus ein Deutsches Volk jenseits der Staatsangehörigkeit. Und genau dieses Grundgesetz versteht es damit als Ethnos, auch wenn unsere intellektuellen und politischen Eliten oft das Gegenteil behaupten und Ethnos-Leugnung zur Staatsraison erklären wollen.

Aber wodurch kamen so viele Menschen von Deutschland ausgerechnet nach Rußland und was ist an denen heute überhaupt noch deutsch, werden sich viele fragen? Um diese Fragen zu beantworten, müssen wir uns zuerst einmal den Ausgangsbedingungen zuwenden, die zur Anwerbung und Einwanderung von Tausenden Deutschen nach Rußland führten. Die besonders im Zeitalter des Absolutismus (17./18. Jh.) in einigen Ländern Europas verstärkt betriebenen Kolonisationsbestrebungen sind in ein ganzes System wirtschaftspolitischer Maßnahmen einzuordnen. Dieses System bezeichnet man als Merkantilismus. Der Merkantilismus, in Deutschland Kameralismus genannt, machte es sich zur Aufgabe, zur Erhöhung der Staatseinkünfte und zur Vergrößerung der Macht des Staates beizutragen. Das bedeutete wirtschaftlich nicht nur Förderung der industriellen Produktion und des Handwerks oder Ausbau der Verkehrswege, sondern beinhaltete vor allem auch das Ergreifen von Maßnahmen zur Erhöhung der Bevölkerungszahl.

Im Einklang mit diesen Lehren versuchten die absolutistischen Herrscher im 18. Jahrhundert diese möglichst hohe Bevölkerungszahl durch eine systematisch betriebene Kolonisationspolitik in ihren unterentwickelten Gebieten zu erreichen. In Rußland waren die Herrscher vor allem daran interessiert, ausländische Kolonisten zu gewinnen, um die gegen Ende des 18. Jahrhunderts erworbenen Grenzregionen zu bevölkern und die Landeskultur allmählich den mittel- und westeuropäischen Verhältnissen anzugleichen.

Die russische Zarin Katharina II. – verfolgte ein ehrgeiziges Programm zur Besiedlung und Nutzbarmachung der unterentwickelten russischen Gebiete durch Ansiedlung von deutschen Kolonisten.

Zwei russische Herrscher müssen in diesem Zusammenhang besonders genannt werden: Katharina II. und ihr Enkel Alexander I. Besonders Katharina II., die deutscher Abkunft war und Rußland von 1762 – 1796 regierte, verfolgte ein ehrgeiziges Programm zur Besiedlung und Nutzbarmachung der unterentwickelten russischen Gebiete. Sie erkannte den ökonomischen und strategischen Nutzen, der aus der Ansiedlung einer seßhaften agrarischen Bevölkerung resultierte. Sie verfaßte deshalb am 22. Juli 1763 ein Manifest, dessen Bestimmungen nun nicht ohne Wirkung im Ausland blieben. Das Manifest bestand im Prinzip aus zwei Teilen, die §§ 1–5 zeigten auf, wer nach Rußland kommen durfte. Die §§ 6–10 verkündeten die Privilegien und Vergünstigungen für ausländische Kolonisten.

Manifest von Katharina II. zur Ansiedlung der Deutschen

Das Manifest, das den Wünschen der deutschen Auswanderer sehr entgegenkam, versprach die persönliche Freiheit für jeden, der nach Rußland immigrierte und gewährte die freie Niederlassung an jedem beliebigen Ort des Russischen Reiches. Religionsfreiheit und das Recht zum Bau eigener Kirchen, Steuerfreiheit der Kolonisten für 30 Freijahre, Inanspruchnahme von Darlehen für den Hausbau und die Gründung des Haus- und Wirtschaftsstandes sowie die Gewährung von Reisegeldern zur Überfahrt nach Rußland gehörten ebenfalls zum Angebotskatalog der Zarin. Hinzu kam als besonderer Anreiz die Befreiung vom Militärdienst. Damit konnten viele Menschen in den verschiedenen deutschen Territorien den teilweise brutalen Werbemethoden durch die Armeen der deutschen Fürsten entgehen. Das Manifest sicherte den ausländischen Siedlern außerdem die lokale Selbstverwaltung zu und enthielt darüber hinaus das Recht, Rußland jederzeit wieder verlassen zu können. Für deutsche Einwanderer war besonders von Bedeutung, daß alle genannten Rechte und Privilegien auch auf ihre Nachkommen übergehen sollten.

Schon gleich nach dem Tode von Katharina II. wurde die Strategie der Besiedlung von russischen Grenzregionen durch Ausländer weiterverfolgt. Am Ende der Türkenkriege Anfang des 19. Jahrhunderts verfügte das Russische Reich über ausgedehnte unbesiedelte Gebiete im Schwarzmeergebiet. Bereits kurze Zeit nach der Thronbesteigung Alexander I. im Jahre 1801 wurde ein Plan für die Erschließung der von den Türken abgetretenen, fast menschenleeren Gebiete am Schwarzen Meer entworfen. Auch Zar Alexander I. erließ am 20. Februar 1804 ein Manifest, das wesentlich höhere Anforderungen, als das Besiedlungsmanifest Katherina II. an die Siedlungswilligen stellte. Es sollten in Zukunft nur noch gute und erfahrene Bauern und Handwerker die Erlaubnis erhalten, in Rußland zu siedeln. Alle übrigen, im Manifest Katharinas II. bereits eingeräumten Privilegien, sind den Kolonisten nochmals bestätigt worden. So wie das Manifest Katharinas im wesentlichen die Grundlage für die Besiedlung eines Gebietes an der mittleren Wolga bei Saratow bildete, so war auch das Manifest Alexander I. die Basis für die Koloniegründungen im Schwarzmeergebiet (einschließlich Bessarabien) und im Kaukasus.

Was bewog aber nun so viele Menschen im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert ihre Heimat zu verlassen und sich auf ein solches Abenteuer, wie es die Auswanderung nach Rußland darstellte, einzulassen? Die Gründe für die im 18. und 19. Jahrhundert erfolgte Auswanderungen Tausender Deutscher, besonders auch nach Rußland, waren politischer, ökonomischer und religiöser Natur. Wenden wir uns zunächst den wirtschaftlichen Gründen zu.

Manifest der Zarin

Die Auswanderung aus dem hessischen Mittelgebirge, dem mittleren Rheinland, aus der Pfalz und dem Elsaß hatte vorwiegend wirtschaftliche Gründe. Die bäuerliche Bevölkerung in den hessischen Mittelgebirgen war im Hinblick auf die Bodenverhältnisse und das Klima nicht gerade begünstigt. Die Erbteilung führte in manchen Orten dazu, daß der Landbesitz nur noch ein halber Hektar pro Kopf der Bevölkerung betrug. Die Möglichkeit für landarme Bauern in eine gewerbliche Tätigkeit auszuweichen, war stark eingeschränkt. Für eine ständig sich vermehrende ländliche Bevölkerung bot die Auswanderung eine Chance, wieder zu einem eigenen Hof zu kommen und damit dem sozialen Abstieg oder dem Wechsel in eine andere Sozialschicht zu entgehen. Bei den Auswanderern aus Anhalt-Dessau fällt der hohe Handwerkeranteil auf. Hier waren städtische Schichten in eine mißliche Lage geraten. In der Rheinniederung (Pfalz, Nordbaden) verschärfte sich nach den Napoleonischen Kriegen die wirtschaftliche Lage aufgrund von Mißernten. Infolge von Nässe und Kälte traten besonders im Jahre 1816 Hungersnöte auf. Wirtschaftliche Gründe waren auch für die „Rußlandwanderung“ der Elsässer ausschlaggebend.

Aber auch politische Gründe führten zur Auswanderung. Durch Verträge, die der hessische Landgraf Friedrich II. abgeschlossen hatte, wurden hessische Soldaten gegen hohe Geldleistungen an fremde kriegsführende Mächte ausgeliefert. Um dem Militärdienst zu entgehen, zogen es viele jungen Männer vor, auszuwandern. Die gleichen Beweggründe für die Auswanderung findet man auch etwas später in Oberdeutschland. Im Jahre 1796 rückten hier französische Truppen ein. Die nun folgenden Kontributionen und Requirierungen waren unerträglich. Durch die Gründung des Rheinbundes mußten viele westdeutsche Soldaten für Napoleon kämpfen. Die Aushebung wurde mit rücksichtsloser Härte durchgeführt. In Württemberg war es die von Herzog Friedrich veranlaßte Außerkraftsetzung alter, liebgewordener Gemeinderechte, die zu politischer Unzufriedenheit führte. Politische Gespräche waren seit der Verordnung vom 2. Februar 1809 verboten. Die Kriegskosten lasteten schwer auf den Gemeinden.

Auch religiöse Gründe führten zur Auswanderung nach Rußland. Drei Gruppen sollen in diesem Zusammenhang genannt werden. Die Chiliasten, die Stundisten und die Mennoniten. Im Raum von Danzig in Westpreußen lebten zahlreiche Mennoniten. Die Auswanderung von Angehörigen dieser evangelischen Freikirche wurde hauptsächlich durch das Mennoniten-Edikt von 1789 eingeleitet. Hierin waren die Mennoniten vom Grunderwerb ausgeschlossen worden, da er an die Übernahme der Wehrpflicht gekoppelt wurde. Der Wehrdienst wurde von den Mennoniten aber grundsätzlich abgelehnt. Eine Verschärfung des Mennonitenedikts erfolgte 1801. Am 10. August 1803 fand deshalb eine Ältestenkonferenz statt, die zur großen Auswanderung ins Schwarzmeergebiet führte.

Religiöse Gründe spielten vor allem in Württemberg bei der Auswanderung eine gewichtige Rolle. Das religiöse Empfinden äußerte sich hier besonders in dem Bedürfnis nach Aussprachen außerhalb der Kirche in kleinen Versammlungen. Es kamen die sog. „Stundenversammlungen“ auf, in denen Laien das Wort Gottes erläuterten. Die Anhänger dieser Richtung wurden Stundisten genannt. Die Stundisten finden wir später ebenfalls besonders im Schwarzmeergebiet.

Eine weitere Gruppe waren die Chiliasten, die verkündeten, daß das Tausendjährige Friedensreich 1833 oder 1836 im Osten anbrechen werde. Besonders im Jahre 1816 kam es zu chiliastischen Prophezeiungen, die etwa 10.000 Personen aus Württemberg veranlaßten, in Rußland eine neue Heimat zu suchen und dort auf den Anbruch des Tausendjährigen Gottesreiches zu warten. Rußland wurde als „Bergungsort der Gläubigen der letzten Tage“ vor den „Schrecknissen der Endzeit“ angesehen. Für alle diese Gruppen war es von besonderer Bedeutung, daß der damalige Zar Alexander I. ein tiefgläubiger Christ war.

Welche Gebiete waren nun von der Einwanderung betroffen? Hier kristallisieren sich zwei Schwerpunkte heraus: das Wolgagebiet und das Schwarzmeergebiet. Wenden wir uns zunächst dem Wolgagebiet zu. Nachdem die Kolonisten die Wolga erreicht hatten, mußten die Standorte für die zu errichtenden Siedlungen festgelegt werden. Diese planmäßig angelegten Siedlungen wurden damals im allgemeinen Sprachgebrauch als Kolonien bezeichnet. Die zuerst gegründeten Siedlungen nannte man Mutterkolonien. Die von den aus diesen Mutterkolonien stammenden Nachkommen neu gegründeten Siedlungen wurden als Tochterkolonien bezeichnet.

Siedlungsgebiete der Kolonisten aus Deutschland

Im Zeitraum zwischen 1764 – 1767 gründeten deutsche Kolonisten 106 Mutterkolonien an der mittleren Wolga (Wolgagebiet um Saratow). Verantwortlich für die Ansiedlung und Unterbringung der zukünftigen Kolonisten war vorerst die „Vormundschaftskanzlei für ausländische Ansiedler“ in St. Petersburg. 1766 wurde in Saratow für ausländische Ansiedler das Fürsorgekontor, auch deutsches Kontor genannt, gebildet. Es hatte die Selbstverwaltung der Kolonisten zu überwachen, das Wirtschaftsleben zu regeln und das Rechtswesen zu organisieren.

Das erste, was für die Kolonisten im Zusammenhang mit dem Rechtswesen von Bedeutung gewesen ist, war das Bodenrecht. Obwohl die russischen Werber den Kolonisten ursprünglich erbliches Eigentum an Grund und Boden versprochen hatten, erhielten die sich an der Wolga niederlassenden Familien das Land nur in Erbleihe. Das Obereigentum über den Boden behielt der Staat und war an die Gemeinde gebunden. Die Kolonisten konnten so ihren Hof nicht verkaufen oder verpfänden, aber auch nicht Bodenspekulanten zum Opfer fallen. Das Kolonistengesetz vom 19. März 1764 regelte die Landvergabe. Jeder Familie stand im Wolgagebiet ein Landanteil von 30 Hektar zu. Die Kolonisten gehörten rechtlich betrachtet zu den Staatsbauern, da der Staat das Obereigentum am Land behielt. Der Unterschied zu den russischen Staatsbauern bestand in der offiziellen Erbordnung, der Besteuerung und der Selbstverwaltung. Eigentlich sollten die Kolonisten laut Kolonistengesetz Einzelhofbesitzer werden. Als Erbe des Hofes war nach den gesetzlichen Bestimmungen der jüngste Sohn vorgesehen. Dieses Erbrecht konnte sich nicht durchsetzen.

Um das Jahr 1783 erfolgte ohne Kenntnis der Petersburger Zentralgewalt die Einführung des Mir-Systems, d. h. der Übergang zum System der Verteilung des Landes einer Gemeinde nach der Zahl der männlichen Seelen einer Familie. „Mir“ bedeutet in diesem Zusammenhang zu Deutsch so viel wie Dorfgemeinschaft. Unter ökonomischen Gesichtspunkten beinhaltet dieser Begriff eine für das zaristische Rußland des 18./19. Jahrhunderts spezifische Agrarordnung, die „Umteilungsgemeinde“. Das Land war Gemeindeland und konnte nicht als Einzelbesitz ungeteilt auf ein Familienmitglied vererbt werden. Grund und Boden mußten auf die Anzahl der lebenden männlichen Seelen des Dorfes immer wieder periodisch neu verteilt werden. Das System hatte zur Folge, daß zwar vorübergehend die individuelle Not beseitigt wurde, die Ländereien der einzelnen Bauern sich aber ständig verkleinerten.

Erst viel später, mit der von Zar Nikolaus II. am 9. November 1906 erlassenen Verordnung, die das Kernstück einer neuen Agrarpolitik bilden sollte, wurde die möglichst rasche Umwandlung des Bodennutzungsrechtes in ein den kapitalistischen Verhältnissen angepaßtes Besitzrecht (privates bäuerliches Eigentum) vollzogen und damit die administrative Zerstörung der Dorfgemeinschaft bewirkt.

Ganz im Gegensatz zu den übrigen Wolgakolonisten entwickelten sich die Mennonitenkolonien an der Wolga, deren Bewohner ganz andere Verträge mit der Regierung abgeschlossen hatten. Diese „gelernten Bauern“, die ein ansehnliches Kapital mit an die Wolga brachten, verfügten von Anfang an über größere Höfe und behielten auch das Erbhofrecht bei.

Im Schwarzmeergebiet, wo die Einwanderung etwas später erfolgte, erhielten die Kolonisten allerdings größtenteils 60 Hektar Land. Im Gegensatz zum Wolgagebiet, wo die Kolonisten im Einklang mit den lokalen Behörden still und heimlich zum Mir-System übergingen, hielten sich die Schwarzmeerkolonisten an das Kolonistengesetz. Die Folge davon war, daß ein nichterbberechtigter Sohn eines Vollwirtes sich nun gezwungen sah, ein Handwerk zu erlernen, oder sich als sog. „Anwohner“ (mit einer kleinen Wirtschaft ohne Ackerland) im Nebenerwerb bei seinem erbberechtigten Bruder als Landarbeiter zu verdingen. Die auf diese Weise entstandene Schicht von landlosen Einwohnern führte außerdem schon recht bald zu einer anderen Entwicklung, nämlich zur Anlage von „Pachtkolonien“. Die Gemeinden pachteten für ihre landlosen Einwohner Land von russischen Großgrundbesitzern außerhalb ihres Siedlungsgebietes. Später konnte das gepachtete Land oft gekauft werden. Die dazu notwendigen Geldmittel brachten die Gemeinden durch die Gründung von „Kassen zum Ankauf von Land“ auf, die über Selbstbesteuerung finanziert wurden.

Eine Besonderheit der deutschen Siedlungskomplexe war das System der Selbstverwaltung. Bereits das von Katharina II. im Jahre 1763 erlassene Manifest sicherte den einwanderungswilligen Kolonisten das Recht auf Selbstverwaltung zu. Beschlußfassendes Organ war die Gemeindeversammlung, zu der jeder Hof einen Vertreter entsandte. Die Gemeindeversammlung wählte den Dorfschulzen und zwei Beisitzer. Sie bildeten das Dorfamt. Die Landgemeinden waren zu Kolonistenbezirken mit einem Bezirksamt zusammengefaßt, das vom Oberschulzen und zwei Beisitzern gebildet wurde. Die Bezirksverwaltung unterstand dem Fürsorgekontor.

Interessant sind auch die Besonderheiten, die Kirche und Schule betreffen. Das von Katharina II. erlassenen Manifest vom 22. Juli 1763 sicherte den einwandernden Kolonisten die freie Religionsausübung zu. Diese Glaubensfreiheit war aber eine Freiheit intra muros d. h. sie galt nur innerhalb ihrer „Mauern“. Von Seiten der orthodoxen Kirche wurde streng darauf geachtet, daß die landesfremden Kirchen nicht missionierend auftraten.

Dem religiösen Bekenntnis nach gehörten die eingewanderten Kolonisten an der Wolga zu 75% der evangelischen und zu 13% der katholischen Kirche an. Eng verbunden mit der Kirche war das Schulwesen. Bis zur Aufhebung der Selbstverwaltung waren die Schulen in den deutschen Gemeinden praktisch Kirchenschulen. Träger dieser Schulen waren die Gemeinden. Dennoch haben diese Schulen viel geleistet. Während im übrigen Rußland 1897 noch 78% der Bevölkerung aus Analphabeten bestand, konnte in den deutschen Gemeinden jeder deutsch lesen und schreiben.

Das waren also die Voraussetzungen auf denen die Kolonisten ihre „eigene Ordnung“ und ihre Landwirtschaft aufbauen konnten. Die erste Generation der Kolonisten hatte dabei keinen leichten Stand. In den ersten zwei Jahrzehnten waren viele Kolonisten auf staatliche Unterstützung angewiesen. Dafür gab es viele Ursachen. Zu erwähnen wären in diesem Zusammenhang vor allem die mangelnden landwirtschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Nur knapp zwei Drittel der Wolgasiedler hatten in der Heimat in der Landwirtschaft gearbeitet und die wenigsten von ihnen einen eigenen Hof besessen. Nur mühsam ließen sich nach und nach die erforderlichen landwirtschaftlichen Geräte und das Zugvieh beschaffen. Das völlig ungewohnte Klima, die andere Arbeitsweise in der waldarmen, fast baumlosen Steppe, die auf die Kolonisten beängstigend und bedrückend wirkte, waren Herausforderungen, die gemeistert werden mußten.

Der Kampf mit Natur- und Menschenmächten war für die erste Kolonistengeneration durchaus noch nicht eindeutig entschieden. Viele soziale Erfahrungen hatten in der neuen Heimat ihre Gültigkeit verloren. Die Kolonisten kannten weder das Land, in das sie einwanderten, noch die hier lebenden ethnischen Gemeinschaften und ihre Kulturen. Räuberbanden überfielen so manche Kolonie und zwangen oft zur Aufgabe. Die Kolonien östlich der Wolga wurden mehrmals von Kirgisen und Kalmücken geplündert. Allein bei einem von zwei Überfällen des Jahres 1774 verschleppten die Kirgisen 1.573 Kolonisten aus sechs Kolonien, von denen etwa nur die Hälfte wieder befreit oder freigekauft werden konnte. Ebenfalls 1774 richtete sich die Zerstörungswut der aufständischen Donkosaken unter Ataman Pugatschow gegen die deutschen Kolonien. Im Schwarzmeergebiet zogen noch 1810 die nomadisierenden Nogaier durch die Steppe und zerstörten die mühsam kultivierten Ackerflächen der Kolonisten.

Auch die naturbedingten Besonderheiten machten den Kolonisten schwer zu schaffen. Mäuse und periodisch auftauchende Heuschreckenschwärme vernichteten einen Teil der Ernte. Die deutschen Siedler lebten daher anfangs von extensiver Viehzucht und gingen erst Ende der 1830er Jahre verstärkt zur Getreidewirtschaft über.

Es sind aber vor allem die klimatischen Besonderheiten, die den Kolonisten als unerträglich erschienen. Das Fehlen von zusammenhängenden Waldflächen, die vor den austrocknenden und Saatgut vernichtenden Winden hätten Schutz bieten können, wirkte sich sehr nachteilig aus. Eine der wichtigsten Maßnahmen der ersten Jahre war deshalb in vielen Kolonien die Anlage eines Wäldchens zum Schutz gegen den Ostwind und zur Brennholzgewinnung. Besonders das Wolgagebiet zeichnete sich durch relativ ungünstige klimatische Bedingungen aus. Größere Niederschläge traten lediglich im Frühsommer auf, so daß die Vegetationszeit hier nur 140 – 150 Tage betrug. Alle vier bis fünf Jahre kam es in diesem Gebiet zu schweren Dürreschäden, die zu starken Mißernten, ja sogar zum Totalausfall der Ernte führten.

Von landwirtschaftlichen Erfolgen konnte deshalb in den ersten Jahren keine Rede sein. Das Errichten der Wohn- und Wirtschaftsgebäude nahm viel Zeit und Kraft in Anspruch. Doch schon kurze Zeit später sollte sich das von den Kolonisten eingeführte Drei- bzw. Vierfeldersystem bewähren. Ebenso wichtig für den späteren Erfolg war die besondere Pflege des Bodens, den man mehrmals umpflügte, um ihn unkrautfrei zu halten. Zur wichtigsten Anbaukultur für die Kolonisten wurde der Weizen, gefolgt von Gerste, Hafer, Roggen, Mais und Sonnenblumen. Zu Zentren des Getreidehandels entwickelten sich im Wolgagebiet später die Kolonien Katharinenstadt und Seelmann. Hier drehten sich bald schon 600 Windmühlen. Im Südkaukasus, auf der Halbinsel Krim, in Bessarabien und bei Odessa spielte auch der Weinanbau eine bedeutende Rolle. Spitzenweine von hier wurden später in ganz Rußland bekannt.

Allmählich stellte sich also in den meisten Siedlungsgebieten der Rußlanddeutschen der wirtschaftliche Erfolg ein. Die erste allgemeine Volkszählung im Russischen Reich wies 1897 rund 1,8 Mio Deutsche aus. Bis zum Ersten Weltkrieg entstanden in Rußland über 3.000 deutsche Dörfer.

Die Integration in das Zarenreich war also gelungen. Sie ist aber vom Beginn der Kolonisation an so angelegt worden, daß die Kolonisten ihre eigene ethnische Entwicklung nehmen konnten. Die Siedlungsweise der Rußlanddeutschen war durch die Möglichkeit eines kompakten Siedelns gekennzeichnet. Damit wurde beabsichtigt, ihnen die Furcht vor der fremden Umgebung zu nehmen und somit die gesellschaftliche Integration in ihre neue Umgebung zu erleichtern. Andererseits führte es aber dazu, daß sich die Rußlanddeutschen später als nationale Minderheit etablieren konnten, d. h. sich ethnisch nicht assimilierten. Den Deutschen war es z. B. verboten, sich in russischen Dörfern niederzulassen. Das Privileg der Religionsfreiheit galt selbstverständlich nur innerhalb der geschlossenen deutschen Kolonien, was einen dauerhaften Verbleib in diesen Kolonien erzwang. Die Konfessionszugehörigkeit stand auf diese Weise von Beginn an einer natürlichen Assimilation durch das russische Ethnos im Wege. Das Verhältnis zwischen Russen und Deutschen war so mehr durch ein Nebeneinander als durch ein Miteinander gekennzeichnet. Die russische Sprache wurde nur von einem Teil der Kolonisten beherrscht. Dabei handelte es sich überwiegend um die städtischen Deutschen. Die Städtischen Deutschen siedelten sich bereits seit dem 16. Jahrhundert infolge von Einzelwanderungen in den größeren Städten Zentral-Rußlands an. 1897 lebten in den 20 Gouvernements des Landes etwa 100.000 Deutsche in Großstädten. Ein großer Teil von ihnen wurde schon bald assimiliert.

Die ab 1871 einsetzende Russifizierungspolitik seitens des Staates änderte bei den ländlichen Deutschen vorerst wenig. Nach dem Ausbruch der Februarrevolution gelang es den Deutschen insgesamt sogar, sich mit dem 1917 ausbrechenden Völkerfrühling landesweit zu organisieren. Den Nachfahren der ethnisch eher diffusen Einwanderergruppen aus dem Mitteleuropa des 18. Jh. war es bis 1917 gelungen, sich zu einer nationalen Minderheit zu entwickeln, die ihre Rechte anzumelden begann.

Zu den Faktoren, die den Übergang zu einer nationalen Minderheit förderten, gehören z. B. die überregionale Verbreitung von deutschen Presseerzeugnissen und die Entstehung von deutschen Vereinen. Sie leisteten neben den deutschen Kirchenorganisationen und der Schule einen wesentlichen Beitrag zur Herausbildung eines die einzelnen Kolonien übergreifenden ethnisch-kulturellen Selbstbewußtseins. Dieses existierte nun nicht mehr nur in Form eines ausschließlich im regionalen Rahmen auftretenden Kontrastbewußtseins.

Besonders die Presseerzeugnisse nahmen als in Hochdeutsch gedruckte Kommunikationsmittel einen das ganze Land übergreifenden Charakter an. Sie formten unter den deutschen Ansiedlern sehr wesentlich das Bewußtsein, einer gemeinsamen „Nationalität“ anzugehören, was sich in den überregionalen Zusammenschlüssen vom Frühjahr 1917 widerspiegelt.

1924: Gründung der Wolgadeutschen Republik

Schließlich führte die Nationalitätenpolitik Lenins dann 1919 zur Autonomie des deutschen Wolgagebietes und 1924 zur Gründung der Wolgadeutschen Sowjetrepublik. In dieser Zeit entstanden auch im Schwarzmeergebiet mehrere Selbstverwaltungsrayons, die zwischen 1935 und 1939 unter Stalin aber aufgelöst wurden. Nur die Wolgarepublik in der ca. 400.000 Deutsche lebten, blieb vorerst von der Auflösung verschont.

Stalins Politik bedeutete das Ende der einst blühenden deutschen Siedlungen. Eingeleitet wurde dieses Ende bereits durch die sog. Entkulakisierung. In der Rede Stalins vom 15. Dezember 1929 wurde die Liquidierung der Kulaken als Klasse gefordert. Diese Forderung steht im Zusammenhang mit den Versuchen der Sowjetmacht, durch die Kollektivierung der Landwirtschaft Überschüsse für den Export landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu gewinnen. Um den Widerstand der Bauernschaft gegen die Kollektivierung zu brechen erfolgte in den Monaten Januar bis April 1930 die erste Welle der Massendeportation. Es wurden mindestens 500.000 Menschen, darunter auch 50.000 ethnische Deutsche deportiert. Durch die damit verbundene Zerrüttung der Landwirtschaft kam es besonders in der Ukraine und in anderen Landesteilen zu einer schweren Hungerkatastrophe, obwohl weiterhin noch Getreide exportiert wurde. Der Hungersnot 1932/33 fielen etwa 6 Millionen Menschen zum Opfer, darunter 350.000 Rußlanddeutsche.

Unter der Entkulakisierung hatte die deutsche Bevölkerung besonders schwer zu leiden. Lag der Anteil der auch politisch völlig entrechteten Kulaken im russischen Dorf im allgemeinen bei etwa 10 % der Bauern, wurden die deutschen Kolonien oft als durchgängig kulakische Dörfer betrachtet. Dabei unterlag die Zuordnung zu dieser Groß- und Mittelbauernschicht keinen objektiven Kriterien, sondern blieb der Willkür der kommunistischen Funktionäre überlassen. Jede dritte Familie in den deutschen Dörfern war bereits zu diesem Zeitpunkt entweder ganz oder teilweise von der Deportation betroffen.

In den Jahren 1935/38 setzte im Zusammenhang mit den stalinistischen Säuberungen eine neue Verhaftungswelle in den deutschen Dörfern ein. Allein im Gebiet Odessa wurden im Winterhalbjahr 1937/38 über 1.000 Angehörige der deutschen Volksgruppe erschossen. Eine entsprechende Liste von Erschossenen konnte erst 1991 in der Moskauer Zeitschrift „Neues Leben“ veröffentlicht werden. Neuere Forschungsergebnisse zeigen, daß in der Ukraine damals insgesamt 122.237 Deutsche zum Tode verurteilt worden sein sollen. In vielen Kolonien lebten daraufhin über 80% der Familien ohne Familienoberhaupt.

Der wahre Todesstoß als ethnischer Gemeinschaft wurde den Rußlanddeutschen aber während des Zweite Weltkriegs versetzt. Mit dem Kriegsbeginn und dem Vordringen deutscher Truppen an die Wolga begannen die Vorbereitungen zur Liquidierung der ASSRdWD und der Deportation der Wolgadeutschen. Die sowjetischen Machthaber befürchteten eine Zusammenarbeit der Bevölkerung in den deutschen Siedlungsgebieten mit den deutschen Okkupationstruppen. Der „Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR über die Übersiedlung der Deutschen, die in den Wolgarayons wohnen“ vom 28. August 1941 bildete die Grundlage für die im September durchgeführten Deportation von 365.800 Personen deutscher Volkszugehörigkeit. Sie wurden überwiegend in die Republiken Mittelasiens (Kasachstan) und Sibiriens verbracht.

Dekret zur Deportation der Deutschen aus der Wolgaregion vom 28.August 1941

Bereits Anfang September erhielten auch die Behörden des deutschen Reiches vage Informationen über diese Aktionen. Zum 13. September legte das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete „Richtlinien für die Rundfunkpropaganda zur Verbannung der Wolgadeutschen nach Sibirien“ vor. Darin wurde gefordert, die Vertreibung der Deutschen von der Wolga mit der Deportation der Juden Zentraleuropas „in die östlichsten der von der deutschen Verwaltung geleiteten Gebiete“ zu vergelten. (Diese Richtlinien werden heute von Historikern als propagandistischer Bluff zur Verschleierung der wahren Absichten hinsichtlich der NS-Judenpolitik gewertet.) Zeitgleich mit den deutschen Bewohnern der Wolgarepublik sind auch die Sowjetdeutschen aus den anderen Gebieten des europäischen Teils Rußlands sowie aus Georgien und Aserbaidschan deportiert worden.

Deportation der Deutschen aus dem europäischen Teil Rußlands im August 1941,
Gemälde von Viktor Hurr

Nach Ankunft in den Bestimmungsgebieten wurden die Deportierten sofort unter die Aufsicht der Organe des NKWD gestellt. Dazu hatte man bereits am 28. August 1941 im NKWD eine Hauptverwaltung für Sondersiedlungen geschaffen. Diese Siedlungen mußten bei Ankunft in den Deportationsgebieten von den Deportierten erst noch errichtet werden. Später lebten die Familien dort ohne männliche Hilfe, da große Teile der Deportierten in sog. Arbeitsarmeen eingezogen wurden.

Die Einberufung aller männlichen Sowjetdeutschen und Frauen ohne Kleinkinder im Alter von 17 bis 50 Jahren in die sog. Arbeitsarmeen erfolgte nach einem Befehl des staatlichen Verteidigungskomitees der UdSSR vom 10. Januar 1942. Zu einem Teil waren die „Trudarmisten“, wie die Angehörigen der Arbeitsarmeen genannt wurden, in den Betrieben der einzelnen Branchen beschäftigt. Hier erfolgte die Bewachung durch den paramilitärischen Wachdienst des Einsatzbetriebes und nur eine „operativ-tschekistische“ Betreuung durch die NKWD-Organe. Der größte Teil der Arbeitskolonnen war aber in das System des GULAG eingegliedert. Die Betroffenen kamen beim Aufbau der evakuierten Industrieanlagen, im Berg- Straßen und Bahnbau sowie in der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz.

Mit der Massenverbannung zur Zwangsarbeit in wirtschaftlich unterentwickelte Gebiete wurde ein riesiges Arbeitskräftereservoir zur infrastrukturellen Entwicklung dieser Territorien geschaffen. Aus neueren Publikationen geht hervor, daß die Arbeitszeit etwa 12-14 Stunden pro Tag betrug. Die Arbeitsbedingungen und Arbeitsnormen müssen als extrem hart eingeschätzt werden. Hacke und Spaten waren oft die einzigen Arbeitsinstrumente. Im Zustand völliger Rechtlosigkeit wurden die Trudarmisten hier einem harten Sonderregime unterworfen. Sie waren in Baracken oder Erdhütten untergebracht und lebten abgesondert meist hinter Stacheldraht und Wachtürmen. Die Verpflegung dieser Zwangsarbeiter bestand aus Suppe und Brot. Eine medizinische Versorgung fehlte völlig. Die Sterblichkeit unter den Lagerinsassen nahm zeitweise katastrophale Ausmaße an. Neben verschiedenen Krankheiten, die durch die schlechte Ernährung begünstigt wurden, haben auch unzählige Betriebsunfälle bei Zehntausenden zum Tode geführt. Als wichtige Zentren des Einsatzes von Arbeitsarmisten gelten Kuibyschew, Swerdlowsk, Nowosibirsk, Worokuta, Karaganda, Archangelsk und Tscheljabinsk. Im Lagerkomplex von Tscheljabinsk, in dem über 100.000 Rußlanddeutsche inhaftiert waren, verstarben etwa 30.000 Gefangene, die man in Massengräbern verscharrte.

Viktor Hurr: Arbeitslager

Zu weiteren Massendeportationen kam es mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Etwa 200.000 Rußlanddeutsche, die meist aus der westlichen Ukraine stammten, konnten aufgrund des schnellen Vorrückens der deutschen Wehrmacht von den sowjetischen Deportationsmaßnahmen vorerst nicht erfaßt werden. Sie wurden von den deutschen Behörden noch gegen Kriegsende in Polen, im sog. Warthegau angesiedelt. Nachdem sie dort und in der sowjetischen Besatzungszone von den sowjetischen Truppen überrollt worden waren, wurden sie nach einigen Zwischenaufenthalten in Sammellagern „repatriiert“, d. h. in die Hölle der Zwangsarbeitslager und Sondersiedlungen abtransportiert. Von dieser Deportation war auch etwa die Hälfte jener Rußlanddeutschen betroffen, die sich bei Kriegsende in den westlichen Besatzungszonen befanden und von den Westalliierten an die sowjetischen Repatriierungskommandos überstellten wurden. Nur etwa 70 – 80.000 Rußlanddeutschen in den westlichen Besatzungszonen gelang es, unterzutauchen und dem grauenvollen Schicksal der Deportation zu entgehen. Schätzungen gehen davon aus, daß allein während der Festnahme und des Transportes etwa 15 – 30 % der Betroffenen ums Leben kamen. Viele Tausende Deportierte sind noch nach 1945 in den Sonderlagern, die unter Aufsicht des Innenministeriums standen, den Hungertod gestorben.

Die Rußlanddeutschen sollten sich von den Folgen der sowjetischen Politik der Stalinära nicht wieder erholen. Eine Fortexsistenz der Rußlanddeutschen als ethnischer Minderheit war im Zustand der Zerstreuung nicht mehr möglich. Alle Aktivitäten zur Wiederherstellung der Wolgarepublik im Zusammenhang mit Gorbatschows Politik der Perestroika mußten abgebrochen werden. Hinzu kommt, daß der größte Teil der Rußlanddeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg gar nicht in Rußland, sondern in Kasachstan beheimatet war, was neue Probleme mit sich brachte.

Bereits im Juni 1979 war der Versuch der Schaffung eines politischen und kulturellen Kristallisationsschwerpunktes in Zentralkasachstan gescheitert. Damals war vorgesehen, im Gebiet Celinograd einen „Deutschen Rayon“ mit dem Zentrum in der Kreisstadt Ermentau zu schaffen. Eine „deutsche Regierung“ hatte man versprochen. In den größeren Betrieben führte man am 14. Juni Versammlungen durch, auf denen die Schaffung eines autonomen Bezirkes für die deutsche Minderheit verkündet wurde.

Daraufhin regte sich unter der kasachischen Bevölkerung heftiger Widerstand. Am 16. Juni 1979 gingen über 5.000 kasachische Studenten und Lehrer auf die Straßen von Celinograd. Sie führten Transparente mit sich, mit denen sie auf ihre nationalen Interessen aufmerksam machen wollten. Losungen wie „Kasachstan den Kasachen“ und „Kasachstan ist unteilbar“ waren darauf zu finden. Dabei soll es zu Schlägereien gekommen sein, die von nationalistischen kasachischen Studenten angezettelt wurden. Diese nationalistischen Tendenzen lassen sich vor allem damit erklären, daß die Kasachen damals mit nur 36 % an der Gesamtbevölkerung eine Minderheit im eigenen Lande darstellten und um den Fortbestand ihrer Nation bangen mußten. Aufgrund dieser Proteste wurde der Versuch, in Kasachstan ein autonomes deutsches Gebiet zu schaffen, abgebrochen. Als Folge des erwachenden kasachischen Nationalbewußtseins kam es zu einer Forcierung des Ausreisewillens unter den Angehörigen der deutschen Minderheit. Eine Alternative zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gab es deshalb nicht.

Mit der hier dargebotenen historischen Darstellung haben ich versucht, den leidvollen Schicksalsweg der Deutschen aus Rußland nachzuzeichnen. Damit war die Absicht verbunden, dem Leser eine unbekannte, vergangene Welt zu erschließen, die lange Zeit Teil einer uns weitgehend verborgenen oder sogar vorenthaltenen Geschichte gewesen ist. Durch die Rückwanderung von Hunderttausenden Aussiedlern deutscher Herkunft aus den Staaten der GUS trat sie auf einmal in unser Bewußtsein. Möge das „Volk auf dem Weg“, wie sich die Rußlanddeutschen selbst bezeichnen, am Ende seines langen Weges angekommen sein – eines Weges, der vor über 200 Jahren begann und nun hier bei uns seinen Abschluß gefunden hat – als hätte der Kreis sich wieder geschlossen.

Literaturempfehlung:

  1. Eisfeld, Alfred: Die Russlanddeutschen. Studienbuchreihe der Stiftung Ostdeutscher Kulturrat, Band 2, (zweite, erweiterte und aktualisierte Auflage) München 1999
  2. Deportation, Sondersiedlung, Arbeitsarmee. Deutsche in der Sowjetunion 1941 bis 1956. Hrsg.: Alfred Eisfeld und Victor Herdt, Köln 1996
  3. Fleischhauer I.: Unternehmen Barbarossa und die Zwangsumsiedlung der Deutschen in der UdSSR. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte (2), 1982, S. 314
  4. Walth, H. Richard: Strandgut der Weltgeschichte. Die Rußlanddeutschen zwischen Stalin und Hitler. Essen 1994
  5. Walth, H. Richard: Auf der Suche nach Heimat. Die Rußlanddeutschen. Dülmen 1991
  6. Schnurr, Joseph: Die Kirchen und das Religiöse Leben der Rußlanddeutschen. Evangelischer Teil. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart 1978
  7. Schnurr, Joseph: Die Kirchen und das Religiöse Leben der Rußlanddeutschen. Katholischer Teil. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart 1980
Dr. Christian Böttger

Dr. Christian Böttger

Christian Böttger, geb. 1954, Facharbeiterausbildung als Gärtner für Zierpflanzenbau mit Abitur 1974, studierte von 1983-1988 Ethnographie, deutsche Geschichte und Volkskunde an der Humboldt-Universität zu Berlin. Danach arbeitete er bis Ende 1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Wissenschaftsbereich Kulturgeschichte/Volkskunde am Zentralinstitut für Geschichte (Akademie der Wissenschaften der DDR) an einem Forschungsprojekt auf dem Gebiet der Kulturgeschichte sozialer Reformbewegungen in Deutschland um 1900. Ende 1993 promovierte er an der Humboldt-Universität zum doctor philosophiae. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an verschiedenen Lexikonprojekten beschäftigt.

Autor der Bücher:

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: