Wie souverän ist die Bundesrepublik?

von Dr. Jens Woitas

Wie souverän ist die Bundesrepublik?

Die Fragestellung, mit der ich diesen Artikel überschreibe, hat etwas Anrüchiges, weil sie Assoziationen an sogenannte „Reichsbürger“ wecken kann. Diese gelten spätestens seit der medienwirksamen Razzia des 7. Dezember 2022 gegen einen geplanten Putsch Heinrichs XIII. Prinz Reuß als hochgefährliche Staatsfeinde und besitzen meiner Erfahrung nach auch unter politisch rechts Gesinnten nur ein sehr niedriges Ansehen. Um hier von vornherein eine Grenze zu ziehen, stelle ich diesem Artikel voran, dass ich an folgenden historischen Tatsachen nicht zweifle: Am 23. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland als Staat (und nicht etwa als Wirtschaftsunternehmen) gegründet. Sie trat die Rechtsnachfolge des 1945 untergegangenen Deutschen Reiches an, allerdings ohne sich selbst als „Reich“ zu verstehen. Mit den Pariser Verträgen vom 5. Mai 1955 gestanden die westlichen Siegermächte USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich der Bundesrepublik die Selbstbestimmung über ihre inneren Angelegenheiten zu. Die Frage nach dem endgültigen Status Gesamtdeutschlands blieb dabei offen und wurde erst 1990 unter Einbeziehung der Sowjetunion im sogenannten „Zwei-plus-Vier-Abkommen“ entschieden. Deutschland erlangte seine Einheit und vollständige staatliche Souveränität innerhalb von innen und außen unbestrittener Grenzen. Nach allgemeiner Auffassung wurde damit ein endgültiger völkerrechtlicher Schlussstrich unter den Zweiten Weltkrieg gesetzt.

Mit den letzten Punkten beginnen aber – vor allem wegen einiger politischer Entwicklungen der letzten Zeit – Zweifel , die meiner Meinung nach eine ernsthafte Erörterung der Frage nach dem wirklichen Ausmaß bundesdeutscher Souveränität rechtfertigen.

Die erste dieser Entwicklungen ist die Forderung Polens an Deutschland nach Reparationen in Höhe von sage und schreibe 1,3 Billionen Euro. Da dieses Ansinnen seit geraumer Zeit von der Warschauer Regierung immer wieder von neuem vorgebracht wird, kann an seinem Ernst kein Zweifel bestehen. Die Reparationsforderung ist aber angesichts der massiven Gebietsabtretungen Deutschlands an Polen im Jahre 1945, die durch das Zwei-plus-Vier-Abkommen von 1990 bestätigt wurden, offensichtlich sinnlos, wenn dabei nicht zugleich auch eine Wiederherstellung Polens in seinen Grenzen von 1939 im Raume stände. Es gibt viele Anzeichen dafür, dass Polens Verhalten im gegenwärtigen Ukraine-Konflikt auch von dem Ziel geleitet ist, sich aus einer möglicherweise entstehenden ukrainischen Konkursmasse zumindest einen Teil seiner 1939 von der damaligen Sowjetunion annektierten Ostgebiete zurückzuholen. Damit würde sich aber – auch wenn man dies kaum zu schreiben wagt – automatisch auch die scheinbar völlig aus der Zeit gefallene Frage nach einem Deutschland in den Grenzen von 1937 neu stellen. Ich selbst (Jahrgang 1968) bin als Nachkomme von Heimatvertriebenen aus Mittel- und Oberschlesien schon früh für diese Thematik sensibilisiert worden, habe aber daraus nie den Schluss gezogen, meine Heimat irgendwo anders zu verorten als im Braunschweiger Land. Vielen meiner Altersgenossen mag es ähnlich gehen, und für die jüngeren Generationen ist die deutsche Vergangenheit des heutigen Westpolen gefühlsmäßig noch sehr viel weiter entfernt. Meiner Meinung nach sollte man das Thema „deutsche Ostgebiete“ besser ruhen lassen, aber es ist nach dem oben Gesagten keineswegs ausgeschlossen, dass der Lauf der Geschichte selbst diese Frage wieder auf die Tagesordnung setzen könnte.

Die zweite Entwicklung, welche die Frage nach der deutschen Souveränität von neuem aufwirft, sind jüngste Äußerungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin im Zusammenhang mit deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine. Putin behauptete, dass der militärische Status der deutsch-russischen Beziehungen immer noch der (nach Moskauer Zeit) am 9. Mai 1945 vereinbarte Waffenstillstand sei, der Zwei-plus-Vier-Vertrag also nicht als Friedensabkommen gewertet werden könne. Aggressive Handlungen der Bundesrepublik gegen Russland – aus Putins Sicht vor allem die Lieferung von „Leopard“-Panzern an die Ukraine – könnten den Beziehungsstatus also sehr leicht wieder auf „Krieg“ setzen, ohne dass dazu eine formelle Kriegserklärung notwendig wäre. Weiterhin sprach Putin davon, dass die USA für die Bundesrepublik immer noch eine „Besatzungsmacht“ seien. Es liegt mir fern, hier Putins Sichtweise zu übernehmen. Tatsache ist jedoch, dass hier der Präsident eines Staates spricht, der in der direkten Rechtsnachfolge eines der Vertragspartner des „Zwei-plus-Vier-Abkommens“ steht und somit ein hohes Maß an Interpretationshoheit über diesen Vertrag besitzt.

Generaloberst Alfred Jodl, zuvor von Karl Dönitz dazu autorisiert, unterzeichnet die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 in Reims. Sind die USA bis heute für die Bundesrepublik Deutschland eine Besatzungsmacht?

Drittens ist hier auf die Sprengung der Ostseepipelines Ende September 2022 einzugehen. Es handelt sich hier ohne Zweifel um einen kriegerischen Akt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dass dieser von der Bundesregierung klaglos hingenommen worden ist und die Frage nach dem Urheber der Pipeline-Sprengung einer deutlich sichtbaren Unterdrückung durch die Mainstream-Politik und ihre Leitmedien unterliegt, zeugt von allem anderen als einer tatsächlich existierenden staatlichen Souveränität. Angesichts des Fehlens von klaren Beweisen muss man mit Schuldzuweisungen höchst vorsichtig sein. Es ist jedoch sehr plausibel, dass Russland kaum als Täter infrage kommt, weil in einem solchen Szenario ein nachvollziehbares Tatmotiv völlig fehlt. Damit steht automatisch der Vorwurf im Raum, dass die Pipeline-Sprengung auf das Konto von Mächten geht, die eigentlich mit Deutschland verbündet sind, das Land aber de facto immer noch als rechtlosen Besiegten des Zweiten Weltkrieges behandelt hätten.

Es gibt also durchaus begründete Zweifel an einer wirklich endgültigen Regelung der Folgen des Zweiten Weltkrieges und damit auch an der staatlichen Souveränität der heutigen Bundesrepublik. Die Frage nach einer möglicherweise nur eingeschränkten Souveränität Deutschlands stellt sich aber auch noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt. „Souveränität“ ist nicht nur ein völkerrechtlicher Begriff, sondern bezieht sich als „Volkssouveränität“ auch auf die Regierungsform unseres Staates. In einer Demokratie gilt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20, Abs. 1 GG). Dieser Rechtsgrundsatz muss infrage gestellt werden, wenn der Begriff „Volk“ selbst unscharf wird oder gar verschwindet. Solche Entwicklungen sind aber in den letzten Jahren unzweifelhaft eingetreten. Inzwischen gilt als Verfassungsfeind, wer den Begriff „deutsches Volk“ als ethno-kulturelle Gemeinschaft versteht. Es ist aber offensichtlich, dass ohne eine solche Definition der Begriff der Deutschen Einheit, wie er in der Präambel des Bonner Grundgesetzes von 1949 als oberstes Staatsziel angegeben und dann in der Fassung von 1990 als „vollendet“ bezeichnet wird, kaum noch einen Sinn besitzt. „Deutsche Einheit“ kann in diesem Zusammenhang kaum etwas anderes bedeuten als das Zusammenleben aller ethnischen Deutschen in einem Staat. Dies bedeutete schon 1949 keineswegs, dass die deutsche Staatsangehörigkeit ausschließlich eine Frage der Abstammung sei. Trotzdem ist das Abstammungsprinzip, das seit dem Jahr 2000 zwar ergänzt, aber nicht abgeschafft worden ist, immer noch der Regelfall einer Erlangung der Staatsbürgerschaft. Ein als deutscher Staatsbürger geborener Mensch kann sich nicht beliebig für eine andere Nationalität entscheiden, wie es neuerdings bei seinem Geschlecht der Fall ist. Der ethno-kulturelle Volksbegriff als Leitbild ist also eine schiere Notwendigkeit, wenn es überhaupt ein deutsches Volk geben soll. Er steht nicht über dem Grundgesetz, geht ihm aber notwendigerweise voraus. Ohne ihn verlieren Volkssouveränität, Demokratie und folglich auch viele andere Freiheitsrechte unserer Verfassung ihre Grundlage. Die vom links-liberalen Zeitgeist immer weiter vorangetriebene Verwässerung des Begriffes „deutsches Volk“ zugunsten einer „Bevölkerung“, der prinzipiell jeder Mensch auf dieser Welt angehören können soll, ist also ebenfalls eine starke Beeinträchtigung der deutschen Souveränität.

Ein drittes Problemfeld, auf dem sich die Frage nach der Souveränität unseres Staates stellt, ist die im Laufe der Globalisierung immer weiter zunehmende Verlagerung von Entscheidungskompetenzen von der nationalen Ebene auf die Europäische Union, andere Staatengemeinschaften, aber auch nichtstaatliche internationale Organisationen. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass zumindest ein politisch vereinigtes Europa schon 1949 als Staatsziel der Bundesrepublik angegeben wurde. Diese Vergemeinschaftung von Souveränität widerspricht also nicht unserem Grundgesetz. Sie wurde als politische Zielsetzung sehr lange von einer großen Mehrheit des deutschen Volkes unterstützt. Auch aus einer rechten Perspektive kann man argumentieren, dass das „Abendland“ genauso wie die Nation ein Träger von gewachsener Identität ist und sich beide Begriffe ergänzen können, ohne sich zu widersprechen. Dass sich heute im Namen der nationalen Souveränität starke Widerstände gegen die Idee eines vereinigten Europa erheben, liegt weniger an der Zielvorstellung als solcher, sondern an einem offensichtlichen Demokratiedefizit der heutigen EU. Die Lösung wäre das schon von Charles de Gaulle (1890-1970) favorisierte „Europa der Vaterländer“, welches trotz einer weitreichenden Zusammenarbeit der europäischen Staaten die jeweilige nationale Souveränität und damit auch die demokratische Selbstbestimmung jedes einzelnen Volkes erhalten würde. Davon sind wir aber in der Praxis leider sehr weit entfernt.

Die beschriebenen Mängel unserer Souveränität führen fast automatisch auf die Frage, wie hier Abhilfe geschaffen werden könnte. Von rechts her erhebt sich an dieser Stelle häufig ein Wehklagen, warum denn aller offenbaren Missstände zum Trotz „das Volk“ nicht schon längst revolutionär aufgestanden ist, etwa gegen die teilweise offen rechtswidrige Masseneinwanderung der letzten Jahre. Hier liegt aus meiner Sicht ein Denkfehler. Ein Volk, das zunächst nur als unscharfe Abstammungs- und Kulturgemeinschaft existiert, ist nichts anderes als eine Menschenmenge. Um zu einem Volk im politischen Sinne zu werden – anders ausgedrückt zu einer Nation – bedarf es einer politischen Idee, welche diese Menschenmenge vereint und zu gemeinsamem Handeln befähigt. In diesem Sinne existiert auch die deutsche Nation erst seit den Befreiungskriegen gegen das napoleonische Frankreich von 1813 bis 1815. Vorher gab es zwar zweifellos Deutsche, aber auf der politischen Ebene lediglich eine Loyalität von Untertanen zu den Fürsten einer Vielzahl von Territorialstaaten. Auch deren jahrhundertelanger Zusammenschluss im „Heiligen römischen Reich deutscher Nation“ bildete keinen deutschen Nationalstaat. Vielmehr hatte dieses Reich einen universalistischen Charakter als weltliche Formation der (katholischen) Christenheit und schloss vielerorts auch nichtdeutsche Völkerschaften ein. Heute sind wir leider in einen neuartigen Feudalismus zurückgefallen, in dem nicht mehr absolutistische Fürsten über uns herrschen, sondern Funktionseliten, die ihre Allmacht auf vorgeblich alternativlose wissenschaftliche Erkenntnis gründen. Noch akzeptiert leider eine große Bevölkerungsmehrheit diese Herrschaftsform und wird so für die Idee einer Wiedergewinnung demokratischer Selbstbestimmung auf nationaler Ebene unempfänglich.

Wer daran etwas ändern will, der muss also nicht an eine „Nation“ appellieren, die in der Gegenwart kaum existiert. Er muss diese Nation, also ein Volk im politischen Sinne, vielmehr erst neu erschaffen. Hierzu ist es wichtig, an die Erkenntnis von Carl Schmitt (1888-1985) zu erinnern, dass jegliche politische Einheit nur in Bezug auf ein „feindliches“ Gegenüber existieren kann. Wir haben bereits gesehen, dass die deutsche Nation vor etwa 200 Jahren ein feindlich gesinntes Frankreich als ein solches Gegenüber brauchte, um überhaupt entstehen zu können. Die offenkundige Schwäche des heutigen deutschen Nationalbewusstseins und die damit einhergehende Akzeptanz eingeschränkter Souveränität könnte also ihre Ursache darin haben, dass über eine lange Zeit hinweg innere wie äußere „Feinde“ der deutschen Nation schlichtweg kaum existiert haben. Nach 1945 endete für die Bundesrepublik die Feindschaft mit den Westmächten. Die Konfrontation des Kalten Krieges war ihrem Wesen nach ideologisch und supranational. Im Gefolge des Umbruchs von 1989/90 schien die Welt für einige Zeit nur noch aus befreundeten und kooperationsbereiten Staaten zu bestehen. Gleichzeitig waren Einwanderer lange Zeit viel zu friedlich und gering an der Zahl, um von irgendjemanden außerhalb extrem rechtsnationalistischer Kreise als „innerer Feind“ angesehen werden zu können. Dies alles könnte sich in unseren Tagen dramatisch ändern. Die islamische Masseneinwanderung und damit einhergehende unverhohlene Ansprüche auf eine religiös-kulturelle Hegemonie des Islam nähern sich einem kritischen Punkt, welcher die Stammbevölkerung geradezu zu eigenem Selbstbewusstsein und einer Verteidigung des Eigenen zwingen würde. Auch in der internationalen Politik existieren neue Verfeindungen, die nationale Interessenpolitik zu einer schieren Notwendigkeit machen. Russland ist durch seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu einer äußeren Bedrohung auch der deutschen staatlichen Souveränität geworden. Gleichzeitig kann deren Verteidigung nicht mehr ohne weiteres an die USA delegiert werden, weil die US-Amerikaner in den gegenwärtigen Konflikten teilweise offen zum Schaden Deutschlands handeln. Die Volksrepublik China strebt nach einer relativ sanften Form von Weltherrschaft durch wirtschaftliche Abhängigkeit, was aber nichts daran ändert, dass ein Erfolg dieser Strategie Deutschland in eine Art chinesischer Kolonie verwandeln würde. Natürlich könnte man den „Feind“ einer erneuerten deutschen Nation auch in den bereits erwähnten globalistischen Funktionseliten erblicken. Eine Rebellion des Volkes gegen sie hätte dann den Charakter einer klassischen bürgerlichen Revolution, wie sie im 18. und 19. Jahrhundert in vielen Ländern Völker zu Nationen werden ließ.

Der beschriebene Ansatz zu einer Rückgewinnung von Souveränität durch die bewusste Wahrnehmung von Gegensätzen zwischen „uns“ und „ den anderen“ lässt sich übrigens fast mühelos von der deutschen auf eine europäische Ebene erweitern. Zu den faszinierendsten Ideen aus dem Klassiker „Der Aufstand der Massen“ von José Ortega y Gasset (1883-1955) zählt für mich die Bemerkung, dass der entscheidende Anstoß zu einer wirklichen Vereinigung Europas von Gegensätzen dieses Europa zum Islam und zu China ausgehen könnte. Fast hundert Jahre später rückt diese Vision in den Bereich realer politischer Möglichkeiten. Unsere Souveränität – als staatliche Unabhängigkeit genauso wie als demokratische Selbstbestimmung verstanden – ist zwar in der Gegenwart hochgradig gefährdet. Gerade diese Gefährdung könnte aber auch zum Ausgangspunkt ihrer Erneuerung werden.

Titelbild: Bild von Jörn Heller auf Pixabay

Dr. Jens Woitas

Jens Woitas, geboren 1968 in Wittingen (Niedersachsen), verheiratet, lebt (mit einigen Unterbrechungen) seit 1970 in Wolfsburg. Abitur 1988, dann Zivildienst und Tätigkeit als Gartenarbeiter. Studium der Physik in Clausthal-Zellerfeld und Tübingen, dann Promotion zum Doktor der Naturwissenschaften in Heidelberg (1999). Wissenschaftlicher Mitarbeiter an astronomischen Forschungsinstituten in Tübingen, Heidelberg und Tautenburg (1995-2005), dann Unternehmensberater. Seit 2011 Erwerbsunfähigkeitsrentner. Von Kindheit an lebhaft an Politik, Geschichte, Literatur und Religion interessiert, Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche und von 2017 bis 2020 Mitglied der Partei DIE LINKE. Neben einer Reihe von Artikeln in astronomischen Fachzeitschriften auch Autor einer autobiographischen Erzählung (Schattenwelten, Mauer Verlag, Rottenburg am Neckar 2009). In den letzten Jahren intensive Beschäftigung mit dem Denken des Neomarxismus und der „Neuen Rechten“ unter Einbeziehung französischer Originaltexte, insbesondere von Alain de Benoist und Jean-Claude Michéa.

Im Lindenbaum Verlag ist unlängst das Buch „Revolutionärer Populismus. Das Erwachen der Völker Europas“ von Dr. Jens Woitas erschienen und kann hier bestellt werden: https://lindenbaum-verlag.de/produkt/revolutionaerer-populismus/

2 Kommentare zu „Wie souverän ist die Bundesrepublik?

  1. Daß die BRD kein Staat sondern eher ein Unternehmen ist ergibt sich aus der Tatsache, daß die Relation bzw. Balance von Schutz und Gehorsam als Voraussetzung für einen Staat nicht existieren. Und das christliche Abendland ist nun einmal, so schrecklich das für uns alle ist, am 4.August 1914 unwiderruflich untergegangen.

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  2. Stimme dem Kommentar von Werner Olles zu und ergänze. Woran erkennt man denn einen souveränen Staat? Schlussendlich erkennt man das daran, ob und wie eine Regierung ein Werkzeug des Volkswillen ist. Genau in diesem Sinne hat hat sie zu funktionieren, sie muss im „souveränen Staat“, den Willen und die Autorität haben sich für das eigene Volk überall und umfassend einzusetzen. Das ist in der BRD nicht der Fall. Was dazu in einem von den Alliierten verfassten GG steht spielt dabei keine Rolle!

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