von Andreas Schnebel
Abdul Ballout: Die verdrängte Verantwortungskette der Union
NIUS fragt zu Recht: „Warum war Abdul Ballout nicht in Haft? Unions-Politiker kritisieren Umgang mit mutmaßlichem Terrorfahrer.“
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day richtet sich die Empörung besonders gegen die Justiz. Das ist verständlich. Abdul B. war als Gewalttäter und Anhänger des „Islamischen Staates“ bekannt. Er hatte IS-Propaganda verbreitet und mehrfach versucht, sich dem bewaffneten Kampf der Terrororganisation anzuschließen. Im Libanon wurde er festgenommen, zu einer Haftstrafe verurteilt und anschließend nach Deutschland zurückgeführt. Nach seiner Ankunft am Flughafen BER wurde er erneut festgenommen und später wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt.
Trotzdem hob das Amtsgericht Tiergarten den Haftbefehl auf. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Fortdauer der Haft verlangt. Wenige Wochen später verübte Abdul B. den Anschlag auf den Berliner CSD, bei dem er eine Frau tötete und 29 weitere Menschen verletzte.
Das ist ein Justizskandal. Aber es ist nur das letzte Glied einer viel längeren Verantwortungskette.
Wer ausschließlich fragt, warum Abdul B. freikam, setzt zu spät an. Zuvor wäre zu fragen: Warum war ein Mann mit libanesischen Wurzeln, der sich dem IS anschließen wollte, deutscher Staatsbürger? Warum wurde er nach seiner Haft im Libanon wieder nach Deutschland eingeflogen? Warum konnte Deutschland seine Rückkehr nicht verweigern? Warum konnte ihm selbst nach seiner Radikalisierung weder die Staatsangehörigkeit entzogen noch der Aufenthalt untersagt werden?
Die Antwort beginnt nicht beim Amtsgericht Tiergarten. Sie beginnt mit der politischen Öffnung Deutschlands für eine dauerhafte Einwanderung aus islamisch geprägten Gesellschaften und mit der schrittweisen Umwandlung vorübergehender Aufenthaltsformen in dauerhaftes Bleiben.
Der Anfang einer Entwicklung
Am 30. Oktober 1961 schloss die Bundesregierung unter Konrad Adenauer das Anwerbeabkommen mit der Türkei. Es war nicht das erste deutsche Anwerbeabkommen, hatte aber eine besondere Tragweite: Erstmals organisierte die Bundesrepublik in großem Umfang die Zuwanderung aus einem islamisch geprägten Land.
Offiziell war diese Migration befristet. Die Arbeitskräfte sollten nur wenige Jahre bleiben, ein Familiennachzug war zunächst ausgeschlossen. Doch bereits 1964 hob die Regierung Ludwig Erhard das Rotationsprinzip auf. Aus vorübergehender Beschäftigung wurde faktisch dauerhafte islamische Ansiedlung. Nach dem Anwerbestopp von 1973 verstärkte der Familiennachzug diese Entwicklung weiter. Aus einzelnen Arbeitsmigranten wurden dauerhaft ansässige Gemeinschaften.
Die unionsgeführte Regierung hatte Menschen als Arbeitskräfte angeworben, ohne die langfristigen gesellschaftlichen Folgen dieser Entscheidung realistisch zu berücksichtigen. Damit entstand ein Muster, das die deutsche Migrationspolitik bis heute prägt: Aus vorübergehenden Aufenthalten werden dauerhafte Strukturen, die politisch nur noch schwer umkehrbar sind.
Die verdrängte kulturelle Dimension
Das Problem lag nicht darin, Migration pauschal zu bewerten. Millionen Muslime leben bis heute friedlich und gesetzestreu in Deutschland.
Die kulturelle und religiöse Prägung dieser Zuwanderung wurde jedoch politisch ignoriert. Die Einwanderung aus islamisch geprägten Gesellschaften wurde behandelt, als unterscheide sie sich nicht wesentlich von jener aus anderen europäischen Ländern, wie Spanien, Italien oder Polen
Der Islam ist in seiner klassischen Auslegung nicht nur Religion im privaten Sinn, sondern auch ein Ordnungssystem mit normativen Ansprüchen an Gesellschaft, Recht und Politik. Fragen von Familie, Geschlechterrollen, Religion und individueller Freiheit werden in islamisch geprägten Gesellschaften anders beantwortet als in westlich-liberalen Demokratien.
Die Politik hätte diese Unterschiede nicht dramatisieren, aber ernst nehmen müssen. Stattdessen wurde die religiöse Dimension weitgehend ausgeblendet.
Aus Asyl wurde faktische Einwanderung
Neben der Arbeitsmigration entwickelte sich ein zweiter dauerhafter Zuwanderungsweg: das Asylsystem.
Während und nach dem libanesischen Bürgerkrieg kamen viele Menschen nach Deutschland. Sie erhielten zunächst Schutz, oft aber keinen stabilen Aufenthaltsstatus. Duldungen und befristete Aufenthalte wurden über Jahre verlängert.
Aus vorübergehendem Schutz wurde faktisch dauerhafte Anwesenheit. Mit der Zeit entstanden neue politische und rechtliche Erwartungen auf Bleiberecht. So wurde aus einem ursprünglich vorübergehenden Schutzsystem ein weiterer Einwanderungsweg, ohne dass dieser Wandel politisch klar benannt wurde.
Aus Aufenthalt wurde Staatsangehörigkeit
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 1999 wurde dieser Prozess weiter verstetigt. Deutschland wurde nun ausdrücklich zu einem Einwanderungsland. Langjähriger Aufenthalt sollte leichter in staatsbürgerliche Zugehörigkeit überführt werden.
Nach bisherigen Angaben wurde Abdul B.s Mutter 2002 eingebürgert. Da sie bei seiner Geburt im Jahr 2005 bereits deutsche Staatsbürgerin war, erhielt er die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Damit wirkte die Einbürgerung der Mutter unmittelbar auf die nächste Generation fort.
Aus einer früheren Aufenthaltsentscheidung wurde so eine über Generationen wirkende staatsbürgerliche Zugehörigkeit. Die Frage ist nicht, ob diese Einbürgerung im Einzelfall rechtmäßig war. Entscheidend ist, dass solche Entscheidungen Teil eines politischen Paradigmenwechsels waren: Aus vorübergehender Migration wurde dauerhafte Zugehörigkeit.
Vom Libanon zurück nach Deutschland
Abdul B. verließ Deutschland nicht als unauffälliger Reisender. Nach Erkenntnissen der Ermittler versuchte er, sich dem „Islamischen Staat“ anzuschließen. Nach einem gescheiterten Versuch gelangte er über die Türkei in den Libanon, wo er festgenommen und verurteilt wurde.
Nach Verbüßung seiner Haft wurde Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgeführt – im wörtlichen Sinne wieder eingeflogen – und am Flughafen BER festgenommen.
Deutschland konnte seine Rückkehr nicht verhindern, da er deutscher Staatsbürger war. Der Staat musste ihn aufnehmen. Damit war der Handlungsspielraum bereits stark eingeschränkt: Eine Abschiebung war ausgeschlossen, der Staat konnte ihn nur noch überwachen, anklagen und verwalten.
Die besondere Verantwortung der Union
Die Entwicklung der deutschen Migrationspolitik ist parteiübergreifend. Doch die Union spielte über Jahrzehnte eine zentrale Rolle.
Unter CDU-geführten Regierungen wurden Anwerbeabkommen geschlossen, das Rotationsprinzip aufgegeben und der Familiennachzug ermöglicht. Später wurden Rückführungen nur begrenzt umgesetzt. Unter Angela Merkel erreichte diese Entwicklung ihren Höhepunkt. Die Aufnahme großer Zahlen von Migranten aus islamisch geprägten Ländern wurde politisch nicht als Ausnahme, sondern als neue Normalität behandelt.
Warnungen vor Integrationsproblemen oder Sicherheitsrisiken wurden moralisch delegitimiert. Friedrich Merz versprach eine Korrektur. Doch strukturelle Änderungen blieben erwartungsgemäß aus.
Der Sicherheitsstaat verwaltet die Folgen
Nach islamistischen Anschlägen reagiert die Politik bestürzt und zunehmend mit mehr Überwachung, mehr Befugnissen und einer immer weiter ausgebauten Sicherheitsarchitektur.
Doch ein freiheitlicher Staat kann nicht unbegrenzt Gefährder überwachen. Je größer die Zahl potenziell radikalisierter Personen wird, desto stärker wächst der Druck auf den Sicherheitsapparat. So entsteht ein paradoxer Effekt: Politisch erzeugte Risiken führen zu einem Ausbau staatlicher Kontrolle.
Die Verantwortung beginnt nicht beim Richter
Im Fall Abdul B. lagen den Behörden zahlreiche Informationen vor: seine Radikalisierung, seine Ausreiseversuche und seine Kontakte zum IS.
Er wurde nach seiner Rückkehr festgenommen und später vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Der Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine härtere Entscheidung gefordert. Bereits wenige Wochen später kam es zu dem Anschlag.
Die juristische Entscheidung muss aufgearbeitet werden. Doch sie steht am Ende einer langen Entwicklung, nicht an deren Anfang.
Die verdrängte Verantwortungskette
Die Entwicklung lässt sich so zusammenfassen:
Aus vorübergehender Arbeitsmigration wurde dauerhafte islamische Ansiedlung.
Aus Asyl wurde faktische Einwanderung.
Aus Aufenthalt wurde Staatsangehörigkeit.
Aus Staatsangehörigkeit wurde Unabschiebbarkeit.
Aus Unabschiebbarkeit wurde die staatliche Verwaltung von Risiken.
Aus dieser Struktur heraus konnte ein bekannter Gefährder wieder auf freien Fuß gelangen und einen Anschlag durchführen.
Der Täter trägt die persönliche Verantwortung für seine Tat. Die Justiz trägt die unmittelbare institutionelle Verantwortung für seine Freilassung. Die Politik aber trägt die Verantwortung für die Verhältnisse, in denen islamistische Gefährder deutsche Staatsbürger sind, nicht abgeschoben werden können und schließlich nur noch überwacht und verwaltet werden.
Wer primär auf die Justiz zeigt, betrachtet nur das letzte Glied der Kette. Wer die politische Vorgeschichte verstehen will, muss zum Beginn der organisierten Einwanderung aus islamisch geprägten Gesellschaften, zum Familiennachzug, zur Verstetigung des Aufenthalts, zur Einbürgerung und schließlich zu Merkels Masseneinwanderung zurückgehen.
Keine Abstammungslinie
Der Fall Abdul B. ist keine einfache Abstammungsgeschichte. Er steht für einen politischen Prozess, in dem verschiedene Migrationswege – Arbeitsmigration, Asyl und Familiennachzug – zu einem gemeinsamen Ergebnis führten: dauerhafte Zugehörigkeit ohne ausreichende politische Betrachtung der langfristigen Folgen.
Die große Mehrheit muslimischer Einwanderer ist nicht radikalisiert. Die Entstehung islamistischer Milieus und einer wachsenden Zahl islamistischer Gefährder ist jedoch eine reale und keineswegs unvorhersehbare Folge der massenhaften Einwanderung aus islamisch geprägten Gesellschaften.
Die Verantwortung liegt nicht bei einer einzelnen Entscheidung, sondern in einer jahrzehntelangen politischen Linie, die von allen großen Parteien – insbesondere jedoch von der Union – mitgetragen und gestaltet wurde und deren Konsequenzen heute sichtbar werden.
Die Union ist nicht allein verantwortlich. Aber sie hat den Weg eröffnet, über Jahrzehnte verwaltet und unter Angela Merkel bis zum Äußersten fortgesetzt. Nun zeigen Unionspolitiker auf Richter und Behörden oder lenken den Blick auf Regierungskritiker und die politische Opposition, als hätten sie mit den Ursachen des Problems nichts zu tun.
Doch wer über Jahrzehnte die Verhältnisse für Unsicherheit, Gewalt und Terrorismus schafft, kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sobald deren Folgen sichtbar werden.
Die Union ist deshalb der politische Totengräber Deutschlands: nicht weil sie jede Schaufel Erde selbst bewegt hätte, sondern weil sie das Grab aushob, andere daran weiterarbeiten ließ und den Bürgern bis heute versichert, es handle sich nur um eine vorübergehende Baustelle.

Andreas Schnebel ist Christ und reformiert. Außerdem ist er Anhänger der Österreichischen Schule der Nationalökonomie und Bitcoiner, er ist überzeugter Anarchist, Nonkonformist, Ehemann und dreifacher Vater.
Hier finden Sie die Druckausgabe der Zeitschrift wir selbst, Nr. 56/November 2025:
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Ein interessanter, richtiger Kommentar, Herr Schnebel, aber, Hand aufs Herz, wie viel KI steckt in Ihrem Artikel? Das ist nicht bös gemeint. Ich verzichte darauf, die Merkmale aufzuzählen, die für meine Vermutung sprechen. Als Christ u. Anarchist — eine bemerkenswerte Kombination! — unterschreiben Sie den Satz: „Die Union ist … der politische Totengräber Deutschlands“. Nun, noch ist dieses Land ja nicht verstorben. Die angemessene Schlussfolgerung ist aber: Ihr da draußen in den Parlamenten, hütet euch vor einer Verbindung mit der CDU, traut ihr nicht über den Weg!
Andreas Rödder, CDU-Mitglied, Mainzer Geschichtsprofessor u. Gegner der Brandmauer, schreibt irgendwo: Die AfD will die CDU zerstören. Ich bezweifle das. Wenn das so wäre, könnte man ihr aber nur beipflichten.
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