Der Iran-Krieg – Konsequenzen nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg

von Siegfried Bublies

Der Iran-Krieg – Konsequenzen nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg

Als am 28. Februar Luftstreitkräfte Israels und der Vereinigten Staaten ihre koordinierten Angriffe auf iranische Amtsträger, Militärkommandeure und staatliche Einrichtungen Irans begannen, dabei den iranischen Führer Ajatollah Ali Chamenei sowie fast 50 hochrangige Vertreter des iranischen Regimes töteten, geschah dies mit der Begründung, man nehme lediglich das Recht auf Selbstverteidigung in Anspruch. Grundsätzlich gilt aber für alle Mitglieder der Vereinten Nationen das in Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen festgelegte Verbot der Androhung oder Anwendung von militärischer Gewalt. Ausnahmen davon sind streng begrenzt auf Selbstverteidigungsmaßnahmen bei einem Angriff oder einem unmittelbar bevorstehenden Angriff.

Sowohl die israelische Armee als auch die USA machen geltend, daß es sich bei ihrem Angriff um einen „Präventivschlag“ handele. Ganz allgemein wird von der Völkerrechtslehre ein Präventivschlag nur als allerletzte Möglichkeit vor einem zu erwartenden Angriff gerechtfertigt. Davon kann hier aber keine Rede sein.

Bereits vom 13. bis zum 25. Juni 2025 waren durch israelische und amerikanische Luftangriffe die Anlagen des iranischen Atomprogramms weitgehend zerstört worden. Auch zahlreiche Abschußrampen für ballistische Raketen wurden in diesem 12-Tage-Krieg zerstört. Die militärischen Kapazitäten Irans waren demnach soweit ausgeschaltet worden, daß von einem kurzfristigen Angriff von Seiten Irans auf Israel oder die Vereinigten Staaten nicht mehr ausgegangen werden konnte. Als besonders perfide muß man den Angriff der Luftstreitkräfte Israels und der USA auf die Führung Irans am 28. Februar vor allem vor dem Hintergrund sehen, daß er zu einem Zeitpunkt erfolgte, als zeitgleich die Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran – nach Aussage des Außenministers des Oman, der als Vermittler tätig war – vor einem entscheidenden Durchbruch standen und der Iran weitgehende Zugeständnisse bei Fragen der Urananreicherung (mit jederzeitigen Zugangsmöglichkeiten von US-Inspektoren in den Anlagen) und des Raketenprogramms zugesagt hatte. Der Republikaner und Direktor des US-Zentrums für Terrorabwehr Joseph Kent, ein exponierter Vertreter der MAGA-Bewegung, erklärte Mitte März seinen Rücktritt gegenüber Trump mit den folgenden Worten: „Ich kann den andauernden Krieg im Iran nicht guten Gewissens unterstützen. Iran stellte keine unmittelbare Bedrohung für unser Land dar.“

Man kann sich natürlich über das in der Charta der Vereinten Nationen festgelegte Verbot der Gewaltanwendung hinwegsetzen, wenn man die militärische Macht besitzt, dies ungestraft tun zu können. Sowohl die USA als auch Israel besitzen diese militärische Stärke. Mit UN-Sanktionen müssen weder die USA noch Israel rechnen, weil die USA als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates diese durch ihr Vetorecht blockieren können.

Es handelt sich jedenfalls um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Israel und die USA machen jedoch auch – in der Absicht einer moralisierenden Selbstinszenierung – geltend, diese völkerrechtlichen Aspekte seien irrelevant, wenn doch feststehe, daß das Mullah-Regime im Iran sowohl eine verbrecherische Politik durch die Unterstützung islamistisch-terroristischer Gruppen im Nahen Osten als auch durch die brutale Unterdrückung der eigenen Bevölkerung betreibe. Offensichtlich ist diese Sichtweise – Trump und Netanjahu als Vertreter einer antiislamistischen und humanitären Mission – im konservativ-liberalen politischen Spektrum Deutschlands weit verbreitet, ein Narrativ, das man begierig aufgreift, weil es die devote Grundhaltung transatlantischer Träumer gegenüber der immer aggressiver werdenden westlichen Führungsmacht USA widerspiegelt. So malt Ulf Poschardt, Herausgeber der WELT, bereits das utopische Bild eines an westlichen Werten orientierten Irans nach einem durch israelische und US-amerikanische Bomben herbeigeführten Regimewechsel. Dies verkennt nicht nur die Komplexität des iranischen Machtsystems, in dem die islamistische Revolutionsgarde eine millionenstarke Basis mit erheblichem militärischen und ökonomischen Potential besitzt, sondern auch vollkommen die geo- und machtpolitische Motivlage der USA und Israels im Nahen Osten. Es spricht für eine erhebliche Naivität und auch ideologische Verbohrtheit der Konservativ-Liberalen in Deutschland, anzunehmen, der extrem teure und riskante Angriffskrieg der US-amerikanischen und israelischen Streitkräfte auf den Iran diente der Befreiung der iranischen Menschen von einem diktatorischen Regime, um ihnen stattdessen die Glücksverheißungen der westlichen Wertegemeinschaft offerieren zu können. Auch dieser Angriffskrieg orientiert sich ausschließlich an der brutalen Durchsetzung der eigenen machtpolitischen Interessen der USA und Israels. Man sollte auch einmal die Frage stellen, welche Attraktivität weltweit von einer westlichen Wertegemeinschaft in der US-amerikanischen Version ausgeht, die die völkerrechtlichen Grundlagen eines friedlichen Miteinanders der Völker und Nationen permanent mit Füßen tritt und die eigene militärische Stärke rücksichtslos und erpresserisch selbst gegenüber den verbündeten Nationen einsetzt.

Israel sieht die Chance, aus der Sicht des von Feinden umgebenen Staates vollkommen verständlich, durch die Militärschläge den Iran als Hauptfeind im Nahen Osten auf absehbare Zeit militärisch zu schwächen oder sogar auszuschalten. Netanjahu nimmt im Windschatten des Krieges und in wohlüberlegter Abstimmung mit den Ultraorthodoxen die Gelegenheit wahr, im Libanon militärisch einzugreifen und den Süden des Landes wohl auf Dauer besetzen zu können. Dabei geht es nicht nur um die Vernichtung der Hisbollah, sondern auch um die allmähliche Etablierung eines Groß-Israel, wozu sich Netanjahu ausdrücklich bekannt hat. Dazu gehören das Westjordanland, Ost-Jerusalem, der Gazastreifen, die syrischen Golanhöhen und wohl auch der Süden des Libanons.

Die USA sehen im Iran vor allem den Verbündeten Rußlands und Chinas, zielen also mit der beabsichtigten Niederwerfung des Irans auf die Zerstörung eines enger werdenden Bündnissystems, das vor allem den chinesischen energiepolitischen Ambitionen auf Ressourcensicherung dient, den amerikanischen imperialen Interessen aber zuwiderläuft.

Die immer deutlicher und auch gefährlicher werdende machtpolitische Konkurrenz der beiden verbliebenen Supermächte USA und China hat sich – nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf den Iran – von der ökonomischen Rivalität auf die militärische Konfrontation verlagert. Die Eskalation geht dabei eindeutig von den USA aus. Die europäischen Verbündeten wurden vor Beginn des Angriffskrieges gegen den Iran nicht informiert, die noch unüberschaubaren energie- und finanzpolitischen Folgen wurden ihnen aber aufgebürdet. Eine westliche Führungsmacht, die derart rücksichtslos auf die Durchsetzung der eigenen Interessen fixiert ist, hat den Anspruch, als Hegemonialmacht kulturell, rechtlich und ökonomisch den Großraum zu prägen und zu führen, verwirkt.

Daraus ergeben sich Konsequenzen für eine längerfristige politische Ausrichtung der europäischen Staaten:

  1. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran zeigt überdeutlich, daß die geopolitische Interessenlage eine Rückbesinnung der europäischen Staaten auf eine ureigene europäische Sicherheitspolitik das Gebot der Stunde ist. Die USA und Israel verfolgen eigene strategische Interessen, die mit denen der Europäer nicht kompatibel sind. Daraus folgt zwingend, daß die Sicherheit Israels nicht deutsche Staatsräson sein kann. Und die konfliktgeladene Konkurrenz der USA zu ihrem fernöstlichen Gegenspieler China dreht sich um Absatzmärkte und Rohstoffquellen. Die ökonomisch und militärisch impotenten Europäer spielen als Akteure auf der Weltbühne keine Rolle mehr.
  2. Die Bündnisverpflichtungen innerhalb der NATO müssen neu definiert werden. Die USA werden sich voraussichtlich selbst aus der NATO verabschieden. Sollte das nicht erfolgen, müssen die Zuständigkeiten neu verhandelt werden. So ist es nicht einzusehen, warum der Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte in Europa – mit sehr weitgehenden Kompetenzen – immer ein US-General sein muß. Mittelfristig brauchen die Europäer ein eigenes Verteidigungsbündnis, das die Nato ersetzt.
  3. Da die Militärbasen der USA in Deutschland (ca. 35.000 Soldaten auf deutschem Boden) als operative Stützpunkte des US-Militärs für Einsätze in Afrika und im Vorderen Orient essentiell sind, liegt eine Kündigung der Stationierungsverträge im deutschen Interesse, wenn man an der kriegerischen Eskalation der USA in der für Europa so bedeutsamen Peripherie in Afrika und im Nahen Osten nicht beteiligt sein will.
  4. Die für Deutschland als Industriestaat überlebenswichtige Energiepolitik darf sich nicht von US-Interessen abhängig machen. Wir brauchen kurz- und mittelfristig wieder Rußland als Öl- und Gaslieferanten. Aus geo-, energie- und sicherheitspolitischem Eigeninteresse ist daher Europa dauerhaft auf eine enge Partnerschaft mit Rußland angewiesen. Diese politische Weichenstellung muß schnell erfolgen, und die Europäer müssen mit entschiedenem Widerstand der USA rechnen.
  5. Das Völkerrecht ist das Recht der Schwachen! Deutschland und die europäischen Völker und Staaten sind militärisch Zwerge und müssen gerade deshalb die international anerkannten Normen des Völkerrechts, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen Niederschlag und weltweit Anerkennung als friedenssichernde Elemente gefunden haben, zur Basis ihrer internationalen Politik und zur Grundlage ihres Politikverständnisses machen. Dazu gehören Gewaltverzicht und die Anerkennung der Souveränität der Nationen und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker als Brandmauern gegen Anmaßungen globalistischer und imperialer Akteure.
Siegfried Bublies

Siegfried Bublies, Verleger, Gründer der Zeitschrift wir selbst im Jahre 1979, Inhaber des Bublies Verlages und des Lindenbaum Verlages. Die Printausgabe der wir selbst (Zeitschrift für nationale Identität) wurde 2002 eingestellt und 2019 als Internet-Zeitschrift wiederbelebt. Seit 2022 erscheinen wieder Druckausgaben der Zeitschrift „wir selbst“. Sie finden weiter unten die noch erhältlichen Ausgaben der letzten 4 Jahre.

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Hier finden Sie die Druckausgaben der Zeitschrift wir selbst, Nr. 55/1-2024 und 54/1-2023:

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Druckausgabe der Zeitschrift wir selbst, Nr. 53, Oktober 2022. Hier kann man bestellen!

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